Eigentlich eine Regelung für Feste, die gelegentlich frei arbeiten. Aber auf für Freie, die beim rbb oder einem andern Sender in Teilzeit arbeiten. Festen zahlt der Sender grundsätzlich nur halbe Honorare (bei Teilzeit-Beschäftigung bis 30 Stunden pro Woche 75 Prozent).
Diese Regelung sollte eigentlich in den alten Zeiten verhindern, dass sozial gut abgesicherte Vollzeit-Feste sich gegenseitig die Taschen füllen, indem sie sich nebenher noch Aufträge geben. Der Kern der Regelung ist nicht so sehr das halbe Honorar, sondern der Antrag, der vorher durch die Hauptabsteilung und die Direktion ausdrücklich freigegeben werden muss.
Bei den heutogen Patchwork-Beschäftigungsverhältnissen ist die Regelung etwas anachronistisch, aber es gibt sie noch. Entschärft wurde das etwas dadurch, dass Ausnahmen vom halben Honorar möglich sind, diese müssen aber ausdrücklich vereinbart werden.