- Entgelt (=alles, was nicht unentgeltlichist)
- erwerbsmäßigen Brutto-Gesamtentgelt (= selbständiges Einkommen und nichtselbständiges Arbeitsentgelt)
- Urlaubsentgelt
§ 14 SGB IV Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.
- Honorare
- Wiederholungshonorare
- Übernahmehonorare
- Erstattungen
- Vergütungen
- Gesamtvergütung
- Mutterschutzlohn
- Ansprüche
- Ergänzungsanspruch
- Zuschuss
- Zuschussleistung
- zum Mutterschaftsgeld
- Zahlung
- Abschlagszahlung
- Ausgleichszahlung
- Fortzahlung
- bei Schwangerschaft
- im Krankheitsfall
- Familiensonderzahlung
- Überzahlung
- Verdienst
- Leistungen
- der Versicherung
- tarifliche