Arbeitsschutz

Das Arbeitsschutzgesetz gilt ausdrücklich auch für Arbeitnehmerähnliche - denn die Pflicht, die Arbeit sicher zu gestalten, sollen sich die Arbeitgeber nicht dadurch entziehen dürfen, indem sie unsichere Arbeit einfach auslagern. So weit die Theorie. In der Praxis setzt der rbb trotzdem für die körperlich harten,oder auch riskanten Jobs viel häufiger Freie als Feste ein.  Sei es als VJ, in den EB- und ReproterInnenteams, beim Schleppen schwerer Kisten oder beim Auf- und Abbau bei Wind und Wetter.

Die Probleme sind vielfältig:

  • Wenn für gefährliche Arbeit vor allem Menschen eingesetzt werden, die nur unregelmäßig dabei sind, haben es schützende Routinen schwer.
  • Weil vier Augen mehr sehen als zwei, kosten sichere Arbeitsbedingungen oft mehr an Honorarmitteln, das die Redaktionen sich gerne sparen.
  • Gerade Freie wollen nicht als schwach und schutzbedürftig gelten und muten sich Dinge zu, die für Feste in klares no-go wären.

Einige Richtlinien sollen die Betroffenen (auch vor sich selbst) schützen. Dass sie in Intranet kaum zu finden sind, spricht Bände.