Von 2014 bis 2024 war die Rechtsgrundlage für die Interessenvertretung der arbeitnehmerähnlichen Freien das durch die Intendantin erlassene "Freienstatut", eine mehr oder weniger entkernte Sparversion des Bundespersonalvertretungsgesetzes. Seit der Inkrafttreten des rbb-Staatsvertrags ist aber der Personalrat auch für die Vertretung der Arbeitnehmerähnlichen zuständig.