Nicht nur für den rbb, sondern auch bei anderen ARD-Anstalten beschäftigt? Dann gibt es das Ergänzungsurlaubsentgelt.
- Wer überwiegend beim rbb beschäftigt ist, legt die rbb-Urlaubs-Bewilligung bei den anderen Sendern vor und bekommt dann etwa drauf, je nachdem, wie viel man dort gearbeitet hat (Ausnahme: HR).
- Das gilt auch umgekehrt: Wer anderswo 12a-Status hat, legt seine Urlaubsbescheide vor und bekommt es vom rbb.
Achtung: Mindestens ein Beschäftigungstag im Vorjahr ist Voraussetzung! Wiederholungshonorare allein zählen nicht. (Vgl. 12a-Tarifvertrag 7.3)
Wichtig für alle, die überwiegend bei anderen Sendern arbeiten: Beim rbb ist das Ergänzungsurlaubsentgelt optional - man kann auch den "normalen" Urlaubsantrag benutzen, wenn man die Voraussetzungen erfüllt (was in der Regel der Fall ist).
Was man sich erstmal klarmachen muss: Der rbb gewährt und berechnet den Urlaub auf der Basis von Kalendertagen - 43 Kalendertage à 1/365 des Vorjahreseinkommens entsprechen sechs Wochen und einem Tag. Auch Urlaubstage, die in einem anderen Sender auf der Basis "Arbeitstage" berechnet werden (31 Arbeitstage = 6 Wochen und ein Tag), honoriert der rbb mit diesem deutlich niedrigeren Betrag.
Dafür bleiben ca. 12 Kalendertage übrig, die man gar nicht mit der Bewilligung des Haupt-Senders beantragen kann . Damit diese nicht verfallen, muss man sie ohnehin beim rbb über das Online-Formular beantragen. Darum kann man eigentlich auch den gesamten rbb-Urlaub "normal" beantragen - Geschmacksache.