Elternzeit

... können Freie natürlich auch nehmen. Aber damit darüber nicht die in den Jahren vorher erworbenen Rechte (z.B. 12a-Status, längere Zahlung bei Krankheit, längere Ankündigungsfristen) verloren gehen, muss man parallel noch beim rbb eine Kinderbetreuungszeit anmelden.

Achtung!
Vorher!!
Schriftlich!!!
Sonst gibt es Probleme.