Bildschirmarbeit

Weil das Arbeitsschutzgesetz auch für arbeitnehmerähnliche Freie gilt, muss sich der rbb auch im die Augen seiner Freien kümmern. Wer einen wesentlichen Teil der normalen Arbeit am Bildschirm verbringt, darf seine Sehfähigkeit beim Betriebsarzt überprüfen lassen.  Wenn der eine spezielle Sehhilfe für nötig erachtet, übernimmt der rbb die Kosten auf Fielmann-Niveau oder zahlt einen Zuschuss. Einzelheiten erklärt der Betriebsarzt. Stichwort: G37. Erforderlich ist allerdings auch dieses Intranet-Formular.