Arbeitszeugnisse nennt der rbb bei Freien „Beurteilungen“, es steht aber dasselbe drin. Wer so ein (Zwischen)Zeugnis haben möchte, kann sich beim Chef oder bei der Personalabteilung melden. Rechtsgrundlage ist der 12a-Tarifvertrag.
"Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten auf Anforderung bei endgültiger Beendigung der Tätigkeit eine schriftliche Schlussbeurteilung, welche Angaben über die Art und Dauer der Tätigkeit sowie bei Verlangen auch über Leistung und Verhalten enthält. In begründeten Fällen können vorläufige Beurteilungen verlangt werden."