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Bestandsschutz (NPG)

Wer nicht Programm gestaltend tätig ist und in den Jahren 2014-2016 regelmäßig für den rbb gearbeitet hat, hat Anspruch auf eine entsprehende Beschäftigung bis zur Rente. Der rbb gibt in einem Honorarrahmenvertrag eine Angebotsgarantie ab - hält er sie nicht ein, ist eine Ausgleichszahlung fällig. Das regelt der Bestandsschutz-Tarifvertrag seit dem 1.1. 2018. Fragen und Antworten gibt es hier.

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