Die tägliche Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung liegen für die meisten deutlich unter dem üblichen Tagessatz. Denn die wird ermittelt, indem die monatliche Beitragsbemessungsgrenze durch 30 geteilt wird. Aber wer arbeitet schon 30 Tage im Monat? Das ist Gift für die Altersversorgung.
- siehe An- und abmelden
- siehe Rechengrößen