Altersversorgung

Auf einer Veranstaltung mit dem DJV-Sozialrechtsexperten Michael Hirschler wurden viele wichtige Themen rund um das Thema Altersversorgung besprochen. Für alle, die nicht dabei sein konnten, hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie kann ich wissen, ob ich im Alter genug Geld zum Leben habe?

Erster Schritt: Den Bedarf im Alter schätzen. Wer einen Partner mit hohem Rentenanspruch hat, etwas erben soll oder Vermögen hat, kann entsprechend niedriger ansetzen. Wer auf sich allein gestellt ist, sollte nicht weniger als 1000 Euro für seinen Lebensunterhalt einplanen, einigermaßen komfortabel dürfte es ab 2000 Euro werden.

Zweiter Schritt: Abschätzen, über wie viel man wohl verfügen wird. Faustregel: Wer 36.000 Euro im Jahr verdient und dafür 30 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt ca. 900 Euro gesetzliche Rente.

Im Durchschnitt bekommen arbeitnehmerähnliche Freie beim rbb ca. 30.000 Euro im Jahr. Ohne zusätzliche Absicherung wird es also für die meisten Probleme geben.

Die gesetzlichen Rentenversicherung ist also Mist – oder?

Falsch! Bei allen Problemen und Unsicherheiten: Die gesetzliche Rente wird für die meisten von uns die Basis der Altersversorgung sein.

Ich bin in der Künstlersozialkasse und habe jahrelang meinen Gewinn vorsichthalber nach unten geschätzt. Schlimm?

Wer sein Arbeitseinkommen bei der KSK auf 10.000 Euro schätzt, kann nach 30 Jahren mit 300 Euro im Monat gesetzlicher Rente rechnen. Schlimm?

 

Ich kann mit den ganzen Durchschnittwerten und Beispielen nichts anfangen, mein Erwerbsleben war viel zu chaotisch. Was trifft auf mich zu?

Je wechselvoller das Einkommen, desto wichtiger die „Kontenklärung“ bei der Rentenversicherung. Falls die einen nicht ohnehin dazu auffordern, sollte man die Kontenprüfung von sich aus beantragen und genau nachvollziehen, ob wirklich alle Jobs, Zeiten im Ausland, Kindererziehungszeiten etc. korrekt berücksichtigt wurden.

So viel ist klar: Meine Rente wird sehr niedrig sein. Ich würde gerne länger arbeiten. Muss ich mit 66/67 Jahren wirklich beim rbb aufhören?

Nein, einen Automatismus gibt es nicht. So lange man sich nicht verrenten lässt, gilt übrigens auch weiter der Tarifvertrag für Arbeitnehmerähnliche (mit Zahlungen bei Urlaub und Krankheit). Wenn der Sender einen Freien beschäftigen will, kann er das in jedem Alter machen und tut das gelegentlich auch. Praktisch gesehen gilt aber: Der rbb will lieber keine Menschen im Rentenalter beschäftigen - Ausnahmen bestätigen die Regel.

Welche Zuschüsse gibt es für die private Altersvorsorge?

Relevante Zuschüsse für alle gibt es vom rbb und vom Staat, speziell für Autoren auch von der VG Wort. Das Geld liegt auf der Straße – aber man muss Anträge stellen, um dranzukommen.

Zuschüsse vom rbb?

Ab 3500 Euro im Jahr legt der rbb 4 Prozent der Bruttohonorare drauf (in manchen Fällen sogar 7 Prozent), um damit eine private Rentenversicherung bei der Pensionskasse Rundfunk bzw. dem Presseversorgungswerk zu fördern. Dabei wird das Geld jeden Monat direkt an die Versicherung abgeführt. Das sollte man auf keinen Fall liegenlassen. Einziger Haken: Der Freie muss ebenfalls 4 Prozent vom Brutto hergeben.

Super, mach ich sofort – geht das auch rückwirkend?

Leider nicht. Und die Wartezeit für Altersrente beträgt bei der Pensionskasse 5 Jahre.

Was ist besser – Pensionskasse oder Presseversorgungswerk?

Die einen sagen so, die anderen so, und beide haben wohl Recht. Die Einzelheiten sprengen hier den Rahmen. Aber nicht jahrelang drüber grübeln: Hauptsache eins von beiden.

Wie geht das?

Besonders einfach geht es bei der Pensionskasse. Einfach den Aufnahmeantrag downloaden, ausfüllen und an die rbb-Personalabteilung schicken. Fertig. Die Presseversorgung arbeitet mit Beratern.

 

Und die staatlichen Zuschüsse?

Wer sich die rbb-Zuschüsse gesichert hat, kann etwas gelassener sein und in Ruhe abwägen, ob auch die Riester- oder Rürup-Rente etwas für ihn sind. Der Staat gibt Zuschüsse und gewisse Vorteile bei Steuer, Krankenversicherungsbeiträgen, Pfändungssicherheit und einiges mehr. Da es eine Vielzahl von förderbaren Produkten gibt, ist individuelle Beratung Pflicht.

Beratung schön und gut – aber wem kann ich trauen?

Niemandem – bei der privaten Altersversorgung geht schließlich um eine Menge Geld. Neutrale Einschätzungen gibt es z.B. bei den Gewerkschaften (für ihre Mitglieder) und Verbraucherzentralen (gegen Geld).

7500 Euro Zuschuss für Autoren? Wirklich einfach so?

Mitglied in der VG Wort? Hauptberuflich Autor? Mindestens 50 Jahre alt, aber noch unter der Renten-Altersgrenze? Dann zahlt das Autorenversorgungswerk einmalig 7500 Euro, wenn man nachweist, dass man neben der gesetzlichen Rente private Lebens-/Rentenversicherungen (z.B. Pensionskasse) abgeschlossen hat (Mindestens 15.000 Euro Ablaufsumme).

Sonst noch Tipps?

  • Nicht verheiratet? Dann gibt es auch keine Witwer- und Witwenrente.
  • Selbstgenutztes Wohneigentum ist in der Regel Hartz-IV-sicher.
  • Michael Hirschler ist Mitautor des 600-Seiten-Werks „Spring! DJV-Handbuch für Freie“. Erhältlich beim DJV oder zur Einsicht bei der Freienvertretung.

Muss ich erst googlen oder wo steht das im Internet?