Rahmenvertrag

Der erste Rahmenvertrag fühlt sich vielleicht wie ein Ritterschlag an – endlich gehört man richtig dazu. Letztlich sagt er aber nur eines aus: Der Freie ist kein Fester und soll das auch nie werden. Insofern hat der Freie keinen Vorteil von einem Rahmenvertrag. Er stellt nur in einigen Punkten klar, wie ein Freier behandelt werden muss, damit er nicht mit Festen verwechselt werden kann.

Allerdings ist der Rahmenvertrag die Voraussetzung, dass der Sender einen „Vollzeit“ (über die Prognose hinaus) arbeiten lässt.

Geregelt ist das durch die Dienstanweisung für den Einsatz Freier Mitarbeiter/innen beim RBB.

Verwandt ist die Sondervereinbarung, die für nicht programmgestaltende Freie eingesetzt wird.