Honorare gibt es entweder zeitbezogen (Dienstvertrag) oder beitragsbezogen (Werkvertrag).
Für Werke gilt:
- Man kann es im Prinzip anfertigen, wann immer man will. Darum gibt es auch keine SFN-Zuschläge, selbst in Fällen, in denen man de facto am Sonntag oder nachts arbeiten muss.
- Sich bemühen reicht nicht, es muss geliefert werden, was bestellt wurde. Nicht nur pünktlich, sondern auch in der gewünschten Länge.
Weil das nicht immer klappt, gibt es ein paar Regeln:
- Wenn man sieht, dass es Probleme gibt, muss man umgehend mit den Auftraggeber sprechen.
- Wenn ich sehe, dass es viel aufwändiger wird als geplant, muss der rbb den Mehraufwand genehmigen, sonst zahlt er nicht.
- Wenn der Beitrag kürzer wird als bestellt, muss der rbb das ausdrücklich so wollen, sonst zahlt er nur das Honrar für den kürzeren Beitrag.
- Wenn der Beitrag länger wird, muss der rbb das wollen, sonst zahlt der die bestellte Länge (es reicht, wenn der rbb den längeren Beitrag abnimmt bzw. sendet)
- Wenn alles nicht geht, und ich kann nichts dafür, gibt es ein Ausfallhonorar. Die Höhe ist aber sehr vom Einzalfall abhängig.
Bei langwierigen Stücken gibt es Abschlagszahlungen.