Werke

Honorare gibt es entweder zeitbezogen (Dienstvertrag) oder beitragsbezogen (Werkvertrag).

Für Werke gilt:

  • Man kann es im Prinzip anfertigen, wann immer man will. Darum gibt es auch keine SFN-Zuschläge, selbst in Fällen, in denen man de facto am Sonntag oder nachts arbeiten muss.
  • Sich bemühen reicht nicht, es muss geliefert werden, was bestellt wurde. Nicht nur pünktlich, sondern auch in der gewünschten Länge.

Weil das nicht immer klappt, gibt es ein paar Regeln:

  • Wenn man sieht, dass es Probleme gibt, muss man umgehend mit den Auftraggeber sprechen.
  • Wenn ich sehe, dass es viel aufwändiger wird als geplant, muss der rbb den Mehraufwand genehmigen, sonst zahlt er nicht.
  • Wenn der Beitrag kürzer wird als bestellt, muss der rbb das ausdrücklich so wollen, sonst zahlt er nur das Honrar für den kürzeren Beitrag.
  • Wenn der Beitrag länger wird, muss der rbb das wollen, sonst zahlt der die bestellte Länge (es reicht, wenn der rbb den längeren Beitrag abnimmt bzw. sendet)
  • Wenn alles nicht geht, und ich kann nichts dafür, gibt es ein Ausfallhonorar. Die Höhe ist aber sehr vom Einzalfall abhängig.

Bei langwierigen Stücken gibt es Abschlagszahlungen.