Tarifverträge und andere wichtige Regularien

Die wichtigsten Tarifverträge und sonstige Regelwerke für Freie sind:

  • Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen (12a-Tarifvertrag)
    Gilt nur für “feste Freie” und regelt u.a. Urlaub, Krankengeld, Beendigungsfristen.
  • Tarifvertrag über Mindestbedingungen
    Gilt für alle freien Mitarbeiter des rbb und regelt u.a. Arbeitszeiten, Dienstpläne, Zuschläge, Ausfallhonorare.
  • Honorarrahmen
    Die konkreten Mindesthonorare und die Tätigkeitsbeschreibungen regeln die beiden Honorarrahmen. Der für den Bereich Produktion  aus dem Jahr 2013 ist schon mehr oder weniger veraltet, im Programm wurde zum 1.1.2020 ein neuer Honorarrahmen eingeführt, der wohl noch für Jahre in einer Einführungsphase bleibt.  Die Summen für den Start der Einführungsphase finden sich hier, die Zielwerte hier.
  • Honorarbedingungen für Urheber / Mitwirkende
    Speziell für alle Urheber und Mitwirkende. Leider nicht in Form eines Tarifvertrags, sondern einseitig gesetzt durch den rbb (quasi als AGB).  Sie regeln detailliert u.a. Wiederholungshonroare,  Haftungsfragen, Verwertungsrechte.
  • Die Online-Zuschläge sind allerdings tarifvertraglich geregelt.
  • Dienstanweisung für den Umgang mit freien Mitarbeitern
    Darin hat die Intendantin einseitig u.a. die Regularien für Prognose und Rahmenverträge festgesetzt.