Kinderkrankengeld

Wenn das Kind krank ist und keiner sonst es betreuen kann, zahlt der rbb so, als ob die Eltern selbst krank wären, zumindest bis zu 10 Tage im Jahr (alleinerziehende: 20 Tage) pro Kind. Voraussetzungen:

  • das versicherte Kind, Pflege- oder Stiefkind (auch des Lebenspartners) lebt mit dem Mitarbeiter in häuslicher Gemeinschaft,
  • ist unter 12 Jahre alt oder behindert

Obergrenze bei mehreren Kindern: 25 Tage im Jahr (50 Tage bei Alleinerziehenden).

Das Antragsformular gibt es nicht in Intranet, aber hier oder von der  Honorarabteilung.

(Vgl. 12a-Tarifvertrag 8.10)