Wenn das Kind krank ist und keiner sonst es betreuen kann, zahlt der rbb so, als ob die Eltern selbst krank wären, zumindest bis zu 10 Tage im Jahr (alleinerziehende: 20 Tage) pro Kind. Voraussetzungen:
- das versicherte Kind, Pflege- oder Stiefkind (auch des Lebenspartners) lebt mit dem Mitarbeiter in häuslicher Gemeinschaft,
- ist unter 12 Jahre alt oder behindert
Obergrenze bei mehreren Kindern: 25 Tage im Jahr (50 Tage bei Alleinerziehenden).
Das Antragsformular gibt es nicht in Intranet, aber hier oder von der Honorarabteilung.
(Vgl. 12a-Tarifvertrag 8.10)