Das Freienstatut hat eine neue Diktion eingeführt. Während früher nur von “Sprechern” oder “Delegierten” die Rede war, wird nunmehr offiziell unterschieden:
- “Freienvertreter” nennt man nun die gewählten sieben Mitglieder der Freienvertretung.
- “Freiensprecher” sind dagegen die Sprecher auf Redaktionsebene bzw. in den Abteilungen.
Die Aufgaben der Freiensprecher sind nicht näher definiert. In der Praxis geht es in der Regel darum, für alle möglichen Fragen und Probleme im jeweiligen Bereich ansprechbar zu sein, für die Kollegen, die Chefs und die Freienvertretung. Bewährt hat es sich zum Beispiel, wenn die Freiensprecher ein Auge auf die Dienstpläne und gerechte Verteilung der Aufgaben unter den Kollegen haben, oder dass sie bei neuralgischen Punkten wie der Urlaubsplanung zu Weihnachten oder im Sommer frühzeitig für ein bisschen Steuerung sorgen.
Wie man Freiensprecher wird, lässt das Statut offen. Die Freienvertretung empfiehlt eine Wahl.
Übrigens: Die Freiensprecher stehen genaus so wie die Freienvertretung ausdrücklich unter dem Schutz des Statuts - niemand darf benachteiligt werden, auch wenn die Aufgabe manchmal Unangenehmlichkeiten für die Chefs mit sich bringen sollte.