Cutter-Urteil

Programmgestaltende Mitarbeiter haben generell schlechte Chancen, sich auf eine feste Stelle einzuklagen. Nicht-programmgestaltende aber viel bessere, spätestens, seit 2013 höchstrichterlich festgestellt wurde, dass eine rbb-Kollegin  als Cutterin keineswegs freie Mitarbeiterin war, sondern Anspruch auf eine unbefristete feste Stelle hat.

Danach hatte der rbb zahlreiche Vergleiche mit anderen Cuttern mit vergleichbarer Tätigkeit geschlossen, um sie nicht fest anstellen zu müssen. Weil das Urteil sinngemäß auch für andere (nicht-programmgestaltende) Tätigkeiten wie Kameraleute oder -Assistenten gilt, kam es im Zuge der ver.di-Legalize-it-Kampagne zum Bestandsschutz-Tarifvertrag.