Überlastungsanzeige

Für den Sender gilt das "Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" - in der Praxis führt das immer wieder dazu, dass zu viel Arbeit für zu wenige Menschen anfällt. Eigentlich sollte der Arbeitgeber ja von vornherein die Überlastung seiner Beschäftigten verhindern - tut er das aber nicht, ist man gut beraten, eine sogenannte Überlastungsanzeige zu stellen. Das kann vor allem zwei Aspekte haben:

  • Aus der Sicht des Arbeitsschutzes geht es darum, eine (Selbst-) Gefährdung zu verhindern, etwa durch Arbeitsunfälle. Es gibt Tätigkeiten, bei denen überlastete Menschen eine Gefahr für andere sind (übermüdet Autofahren, hektisch Stromleitungen verlegen, ...) bzw. für sich selbst - nicht zuletzt dauerhafter Stress gefährdet die Gesundheit.
  • Aus arbeitsrechtlich-vertraglicher Sicht geht es auch darum, seinem Vertragspartner rbb unmissverständlich zu signalisieren, dass man seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Teilt man mit, dass man seine Arbeit wegen Überlastung nicht ordentlich erfüllen kann, hat der auch keinen Grund, einen wegen mangelhafter Ergebnisse abzumahnen, rauszuwerfen oder für die Folgen in Haftung zu nehmen.

Wichtig: Wegen einer Überlastungsanzeige dürfen einem keine Nachteile entstehen. Was die Form angeht, gibt es keine gesetzlichen Vorschriften - Name, Unterschrift und eine möglichst nachvollziehbare Beschreibung der Überlastungssituation gehören dazu. Der Personalrat hilft dabei nicht nur gerne, sondern ist dazu auch durch das BPersVG gesetzlich verpflichtet.