Achtung, nicht verwechseln: Für den rbb arbeiten und parallel studieren kann in ganz unterschiedlichen Konstellationen erfolgen - hier geht es nur um die Tätigkeit, die in der Vergütungsmitteilung etwas irreführend als "Studentische Aushilfe" bezeichnet wird:
- Mit der "Aushilfe" im Sinne einer zeitlich begrenzten Urlaubs- oder Krankheitsvertretung als Angestellte hat das aber nichts zu tun.
- Mit dem dualen Studium" bzw. Traineeprogrammen noch weniger (auch das ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, keine freie Mitarbeit).
- Was es außerdem noch gibt: Ganz normal für den rbb in freier Mitarbeit tätig werden, z.B. in einer Redaktion oder in der Produktion - aber zu den tarifierten Mindesthonoraren und mit der üblichen Sozialversicherung - das ist selbstverständlich auch neben einem Studium möglich.
Voraussetzung für die studentische freie Mitarbeit ist der Abschluss einer "Studentenvereinbarung" (SV). Der rbb begrenzt damit das arbeitsrechtliche Risiko einer Festanstellungsklage, vor allem durch eine zeitliche Obergrenze. Länger als zwei Jahre soll niemand in diesem Status für den rbb arbeiten. Typischerweise wird dieser Höchstdauer in Abschnitten zu sechs Monaten gesplittet, drei Verlängerungen sind möglich.
Sozialversicherungsrechtlich ist für den rbb die "Werkstudentenregelung" die Grenze (maximal 20 Stunden pro Woche, 40 Stunden in den Semesterferien). Achtung: Schon wer mehr als 10 Stunden arbeitet, überschreitet die Grenze des Minijobs bzw. der geringfügigen Beschäftigung. Wer noch familienversichert ist, muss sich spätestens dann studentisch oder freiwillig versichern - das kann also durchaus mehr kosten als es am Ende einbringt.
Denn üblicherweise zahlt der rbb nur den aktuellen Mindestlohn, ausnahmsweise sind aber auch (etwas) höhere Stundensätze möglich. Achtung: Eine Studierendenvereinbarung ist keine Lizenz zu Honorardumping - wer mit einer tarifierten Tätigkeit beauftragt wird, muss auch das entsprechende Tarifhonorar bekommen. Die Übergänge können durchaus fließend sein.
"Stundensätze? Ich dachte, beim rbb sind für Freie nur Tagessätze möglich?" - Stimmt eigentlich, aber ausdrücklich für Studierende haben die Gewerkschaften eine Ausnahme in den Tarifvertrag Mindestbedingungen geschrieben (und sorgfältig in Fußnote 4 versteckt). Denn Studierende sollen neben der Arbeit ja noch ausreichend studieren gehen können, was bei einem 8-Stunden-Tag schwierig wäre. Der rbb darf einen also auch 7 Stunden, 6 Stunden oder weniger einsetzen und muss nur für die gebuchten Stunden zahlen. Was nicht jeder weiß: Mindestens 4 Stunden müssen auf jeden Fall bezahlt werden (selbst wenn man nur für 2 oder 3 Stunden gebucht wurde).
Davon abgesehen sind "studentische Aushilfen in freier Mitarbeit" genauso zu behandeln wie alle anderen Freien auch. Vor allem kann man den Status der Arbeitnehmerähnlichkeit erreichen - und hat hat dann insbesondere Anspruch auf Urlaubsentgelt (das allein steigert das Einkommen um über 10 Prozent) oder einen Zuschuss bei Krankheit. Achtung: Der rbb trägt einem diese Ansprüche nicht hinterher - wer 42 Tage in einem Sechs-Monats-Zeitraum für den rbb/die ARD gerabeitet hat und auch die anderen Voraussetzungen erfüllt, darf einen Antrag stellen - wer das nicht macht, geht leider leer aus.