Reisekosten

Allen hartnäckigen Gerüchten zum Trotz: der rbb erstattet Freien sehr wohl Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten) - genau wie bei den Festen. Weil der beauftragende Bereich das Geld aus der eigenen Kostenstelle nehmen muss selbstverständlich nur auf Antrag (im Intranet).