Was dem Arbeitnehmer die Kündigung, ist dem Freien die Beendigungsmitteilung. Sie muss fristgemäß schriftlich erfolgen. Hält sich der rbb nicht dran, muss er ggf. eine Ausgleichszahlung leisten.
(Vgl. 12a-Tarifvertrag 6.4)
Was dem Arbeitnehmer die Kündigung, ist dem Freien die Beendigungsmitteilung. Sie muss fristgemäß schriftlich erfolgen. Hält sich der rbb nicht dran, muss er ggf. eine Ausgleichszahlung leisten.
(Vgl. 12a-Tarifvertrag 6.4)