Statusfeststellung

Was dem Arbeitsgericht die Statusklage, ist für die Rentenversicherung die Statusfeststellung. Also etwas ganz anderes.

Schon wegen des rbb. Aus dessen Sicht des gibt es nichts Schlimmeres als eine Statusklage. Wer die nämlich mit Erfolg bis zu Ende bringt, ist am Ende kein Freier mehr, sondern eine Arbeitnehmer auf einer festen Stelle, oft sogar unbefristet. Weil das den politisch heiklen Stellenplan angreift, verteidigt sich der rbb mit Zähnen und Klauen gegen solche Klagen.

Nicht so die Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung. Das geht es nämlich für den rbb nicht um die Differenz fest/frei, sondern nur abhängig/selbständig. Und ob wir Freie sozialversicherungsrechtlich nun abhängig beschäftigt sind oder doch eher als selbständig einzustufen sind, ist für den rbb längst nicht so wichtig wie eine drohende Festanstellung. Selbständige sind zwar tendenziell billiger für den rbb (schon wegen der Versicherung über die KSK), aber abhängig beschäftigte Freie haben genauswenig Kündigungsschutz wie Selbständige, und deswegen ist auch keine Planstelle nötig.

Für den Freien ist das Ergebnis der Statusprüfung aber durchaus eine Systemfrage. Selbständig? Mit KSK, ggf. privater Krankenversicherung, Umsatzsteuer und brutto/netto-Auszahlung? Oder doch auf Lohnsteuerkarte und SV-Pflicht, für Normalverdiener in einer gesetzlichen Kasse?

Sehr wichtig ist die korrekte Einstufung (und die korrekte Abführung der Beiträge) auch nach dem Ende der Beschäftigung. Wenn die Arbeitsagentur zu der Erkenntnis kommt, dass man doch eigentlich immer selbständig war, gibt es kein Arbeitslosengeld - selbst wenn einem der rbb immer ordentlich die AV-Beiträge abgezogen hat. Wer sichergehen will, lässt die Arbeitsagentur schon jetzt prüfen, ob sie von einer AV-pflichtigen Versicherung ausgeht. Der Bescheid ist bindend.