Feiertag + Compliance + Equal Pay

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

erst Donnerstag und schon der Newsletter im Briefkasten? Ach ja, in Berlin ist an diesem  Freitag Frauentag! Und weil der offizielle Sitz der Freienvertretung an der Masurenallee liegt, sind wir morgen nicht besetzt, #Feiertag. Tja, so sind die Regeln.

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Zu den vornehmsten Aufgaben der Freienvertretung gehört es ja, „darüber zu wachen, dass die … geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Vereinbarungen und Regelungeneingehalten werden“, so steht es im Freienstatut. Weil die Feiertagsreglungen in einem Sender für zwei Bundesländer leider unfeierlich kompliziert sind, fassen wir das Ergebnis aus gegebenem Anlass noch einmal zusammen. (Und falls jemand den Feiertag nutzen möchte, um mal in Ruhe in den Originaldokumenten zu schmökern: Die Einzelteile dieser Regelung sind unserer Rechnung nach auf zwei Landesgesetze und drei bis fünf Tarifverträge verteilt. Und hängen zudem vom Status fest oder frei ab, bitte nicht durcheinanderkommen.)

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Egal, ob in Berlin oder Brandenburg, seit 2020 gilt: rbb-Angestellte haben am Frauentag (gesetzlicher Feiertag in Berlin) genauso grundsätzlich frei wie am Reformationstag (gesetzliche Feiertag in Brandenburg). Freie bekommen stattdessen – ebenfalls unabhängig vom Standort – einen zusätzlichen Urlaubstag (43 statt 42 Tage) …

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… aber einen Feiertags-Zuschlag gibt es immer nur dann, wenn man zum einen für einen Dienst gebuchtwurde (auf Beitragshonorare gibt es leider überhaupt keine Feiertagszuschläge, selbst wenn man dafür zwingend an einem Feiertag arbeiten muss) – zum anderen die Arbeit im richtigen Bundesland stattfindet. Praktisch gesagt: Wer morgen in Berlin arbeiten muss, bekommt den Zuschlag, wer in Brandenburg arbeitet, bekommt ihn nicht. Bis hierhin sind die Regeln für Feste und Freie zwar durchaus vergleichbar. Aber immer noch überfällig ist die Angleichung der Kappungsgrenzen. Wessen Tagessatz in freier Mitarbeit über 318 Euro liegt, bekommt keinen Zuschuss – in Festanstellung ist erst oberhalb der Gehaltsgruppe C Schluss (die in Stufe 9 einem Tagessatz von knapp 384 Euro entspricht).

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Eine gewisse Grauzone liegt über der mobilen Arbeit in Berlin und Brandenburg. Wer sich denkt: „Meine Arbeit für Antenne, BA oder das POC erledige ich doch einfach mal aus meinem Berliner Homeoffice – und bekomme den Zuschlag“, hat zwar gesetzlich gesehen völlig recht (es kommt auf den Arbeitsort an, nicht auf den Standort des Auftraggebers). Trotzdem sollte man sich zu Vermeidung von Ärger und Enttäuschung darüber mit der zuständigen Führungskraft am besten vorher verständigen. Denn richtig ist: Freie sind zwar völlig frei, an welchem Ort sie (mobil) arbeiten. Zumindest so lange nichts anderes vereinbart ist, so steht es ausdrücklich im TV Mobile Arbeit. Aber auch: „ein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit besteht nicht“.

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Überhaupt stand diese kurze Woche sehr im Zeichen von zahleichen Compliance-Themen. Sagen wir mal so: Die gesammelten Veröffentlichungen der Compliance-Beauftragten im Intranet sind auf jeden Fall einen zweiten Blick wert. Aber Normenklarheit ist nicht dasselbe wie der Hinweis, dass eine neue Dienstanweisung hiermit in Kraft ist. Lesestoff und Infoveranstaltungen sind natürlich gut – Arbeitszeit, um die neuen Regeln auch zur Kenntnis zu nehmen sind besser

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… aber am allerbesten wären gute, klare Regeln, deren Sinn auch einzusehen ist. Kaum waren die Compliance-Regelungen für Nebentätigkeiten von freien Moderator:innen freigeschaltet, gingen bei der Freienvertretung auch die Anfragen ein. Typische Frage: Ist das wirklich ernst gemeint? Unsere Antwort: Ja, die meinen das ernst. Nachfrage: Aber meinen die wirklich „alles“? Antwort: Ja, das steht da wirklich – „alle entgeltlichen und unentgeltlichen öffentlich wirksamen Tätigkeiten“ müssen schriftlich oder per Formular vorab der Redaktionsleitung angezeigt werden. Frage: Und was heißt „öffentlich wirksam“? Tja, gute Frage, die leider auch durch das offizielle FAQ-Papier nicht wirklich klarer wird: „Es wurde bewusst Interpretationsspielraum gelassen: denn beispielweise eine interne Fachveranstaltung eines Lobbyverbands kann auch eine öffentliche Wirkung entfalten.“ Puh.

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Ganz im Ernst: Die Freienvertretung weiß auch nicht, wie man mit sowas umgehen soll. Zum ersten Mal hatten wir im Jahr 2020 eine Version davon auf dem Tisch, die Frau Schlesinger schon unterschrieben hatte. Veröffentlich wurde sie aber nie, wohl nicht zuletzt wegen der erheblichen Datenschutz-Bedenken. Eine überarbeitete Version blieb dann eine Weile in der Schublade, auch weil es im Verlauf des Schlesinger-Skandals wohl merkwürdig gewirkt hätte, über hundert Freie zu verdonnern, sogar ehrenamtliche Tätigkeiten ihren Redaktionen vorlegen zu müssen. Dass die Compliance-Beauftragte nun darauf hinweist, diese Regelung sei auch mit der Freienvertretung „kritisch diskutiert“ worden, ist insofern völlig richtig: Wir haben immer gesagt, dass es so nicht geht. Sehr schade für das selbstverständlich völlig berechtigte Anliegen, in diesem besonders sensiblen Bereich für Normenklarheit zu sorgen. An der Informationsveranstaltung am nächsten Dienstag (12.3., 16.30 Uhr) werden wir natürlich teilnehmen – und hoffen, dass die Compliance-Beauftragte und die stellvertretende Programmdirektorin bessere Antworten auf eure Fragen hat als die Freienvertretung.

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12. März? Genau! Das ist auch der angekündigte Tool-Tag. Ab 10 Uhr. Standort Berlin. Wer sich schon mal inspirieren lassen will: Hier findet ihr das Programm.

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Zwischen Equal-Pay-Day und Frauentag hier noch unsere Zahl des Tages. Im Jahr 2023 haben die Arbeitnehmerähnlichen vom rbb im Schnitt knapp 43.000 Euro Honorar bekommen. Frauen bekamen im Durchschnitt 758 Euro weniger als Männer. Zur Einordnung: Als wir 2014 mit dieser Statistik begonnen hatten, lag diese Differenz noch bei 3610 Euro. Signifikant geringer wurde der Abstand, nachdem im Jahr 2020 der Honorarrahmen Programm in Kraft trat und offenbar die schlimmsten Ungerechtigkeiten beseitigt hat. Wir hoffen sehr, dass der Personalrat ab Juni diese Statistik fortschreiben wird. Da geht noch was.

In diesem Sinne: Einen erfolgreichen Frauen-Feiertag in Berlin. Und dann: Schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung Probleme mit den Intranet-Links? Wer von außen auf das Intranet zugreift, loggt sich am besten erstmal ein über https://rbb.sharepoint.com/sites/Intranet-Startseite.

Zahlungsverzug + Härtefallkommission + Freienstatistik

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der bange Blick auf den Kontostand vor allem an den Zahltagen des rbb ist vielen Freien leider nur zu vertraut. Wissen wir doch nie genau, wann wir wieviel Geld bekommen und ob es jeweils reicht, die fälligen Rechnungen zu bezahlen. Am vergangenen Freitag blieb die angekündigte Abschlusszahlung für Februar bei den meisten zunächst aus. Wie wir aus euren Rückmeldungen erfahren haben, bereitete das nicht wenigen von euch ernsthaftes Kopfzerbrechen und trübte die Wochenendlaune nachhaltig ein.

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KEF-Empfehlung + Honorarabrechnung + Personalratswahl

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

oh, oh oh, was für eine Klatsche! Bereits einen Tag VOR der offiziellen Empfehlung der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) sind die Brandenburger Landespolitiker:innen gestern schon mal Sturm gelaufen gegen eine mögliche Erhöhung der Gebühren. Nun liegt der Vorschlag auf dem Tisch: laut der KEF sollte der Beitrag ab Januar 2025 um 58 Cent steigen – auf dann 18,94 Euro pro Monat. Damit läge die Beitragserhöhung noch unter der aktuellen Inflationsrate. Von einem „völlig falschen Signal“ ist bei den Politiker:innen die Rede. Dass erst einmal die „Rücklagen in Größenordnungen“ aufgebraucht werden sollten. Besonders der Hinweis bitte schön zuerst an der „technischen Ausrüstung“ zu sparen, treibt den Verantwortlichen für das technische Equipment in unserem Hause vermutlich die Tränen in die Augen.

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Honorarabrechnung + IAP + Verwaltungsrat

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

war das eine spannende Woche, oder? Jeden Tag der bange Blick in den Briefkasten, ob sie nun endlich drin liegt, die längst überfällige Honorarabrechnung. Manche mussten neidisch zur Kenntnis nehmen, dass die Kollegin nebenan sie schon hatte; man selbst war bislang leer ausgegangen….aber dann war der Knoten ganz offensichtlich geplatzt und alles ging auf einmal sehr schnell. Tja, wenn man den Dienstleister bezahlt, dann liefert er auch!

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Abrechnung + Ruhegeld + Tooltag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

stellt euch vor, es gibt Geld, aber keiner weiß wofür. Anders gesagt: Hat hier im Verteiler irgendjemand schon eine Vergütungsmitteilung für Januar bekommen? Bitte keine ernsthaften Antworten, die Frage ist rein rhetorisch. Und die Freienvertretung weiß leider schon heute: Auch morgen wird der Blick in den Briefkasten enttäuschend. Denn die Vergütungsmitteilungen sind Stand Freitag nicht nur nicht ausgeliefert worden – es gibt sie auch (noch) gar nicht.

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Belegschaftsversammlung + Firmenticket + Ärger beim Vorabend

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Mantel von Konfuzius wehte in der vergangenen Woche durch die weiterhin ziemlich leeren Flure des rbb in Berlin. Konfuzianischer Höhepunkt war schließlich die Belegschaftsversammlung am Donnerstag, bei der die Anwesenden und Zugeschalteten gelernt haben, dass das „Bild“ eigentlich der „Weg“ ist … aber der Reihe nach!

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ARD-Reform + Lage der Freien + Homeoffice

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zunächst möchten wir uns bei denen entschuldigen, die unseren letzten Newsletter statt am Freitag erst diesen Mittwoch im Maileingang hatten. Das war Folge einer technischen Panne und betraf mutmaßlich einige hundert Empfänger:innen. Befürchtungen, dass die Freienvertretung mit dem Inkrafttreten des neuen rbb-Staatsvertrages ihren Newsletter eingestellt hat, treffen nicht zu. Zumindest solange es die Freienvertretung gibt – also vermutlich bis Ende Mai – wird auch unseren wöchentlichen Newsletter geben. Wie es danach weitergeht, werden wir sehen.

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Massagesessel + Honorarrahmen + Bestandsschutz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Treckerblockaden, Bahnstreik, Glatteis – was diese Woche Gegenstand umfangreicher Berichterstattung inklusive des einen oder anderen rbb-Spezials war, machte es für viele Kolleg:innen zuweilen schwierig bis unmöglich, in den Sender zu kommen. Wie gut, dass es die tarifvertraglich geregelte Möglichkeit zum Homeoffice gibt – auch wenn die noch längst nicht in allen Bereichen einvernehmlich und konfliktfrei umgesetzt wird. Wer trotz allem am Standort Berlin arbeiten muss oder möchte, kann sich dort ab heute über neue Möglichkeiten zur Pausengestaltung und Entspannung freuen!  

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DJV-Umfrage zur Arbeitsbedingungen im öffentlichen Rundfunk

Der Deutsche Journalisten-Verband führt dieser Tage eine Umfrage zur den Arbeitsbedingungen im Rundfunk durch. Die Ergebnisse sollen ggf. veröffentlicht werden – strikt anonymisiert. Anbei der Umfragetext und die Fragen – wer sich beteilligen möchte, schickt seine Antworten an sebastian.scholz@djv-berlin.de.


Umfrage Mitarbeiter ÖRR

Der Skandal um die Vetternwirtschaft an der Spitze des RBB und die Dauerdiskussion um „astronomische“ Intendantengehälter dominieren die Schlagzeilen, wenn es um die Arbeitsbedingungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht. Aber was hat dieses Bild mit der Realität der allermeisten Beschäftigten zu tun hat? Was ist mit den 18.000 Freien im ÖRR, die größtenteils unsichere Beschäftigungsbedingungen haben? Wie steht es um die zunehmende Arbeitsbelastung? Anlässlich der im Januar anstehenden Tarifrunden in mehreren Sendeanstalten möchten wir aus erster Hand erfahren, wie es in den Redaktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatsächlich aussieht. Dazu brauchen wir Ihre Mithilfe bei der Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie beurteilen Sie die Arbeitsbedingungen von Redakteur:innen, Reporteri:nnen und anderen journalistisch tätigen Mitarbeiter:innen im ÖRR?
  • Welche Probleme werden zu wenig wahrgenommen?
  • Wie steht es um die Arbeitsbelastung? Bitte nennen Sie konkrete Beispiele.
  • Wie sicher ist Ihr Arbeitsverhältnis und das Ihrer Kolleg:innen?
  • Haben die oben genannte Punkte Einfluss auf die Qualität des Programms und wenn ja, wieso?
  • Wie beurteilen Sie die Entlohnung im ÖRR? Sind die gezahlten Gehälter und Honorare angemessen?
  • Mit der Forderung des DJV nach 10,5 Prozent Einkommenserhöhung soll der hohe Reallohnverlust der vergangenen Jahre durch die Inflation zumindest teilweise ausgeglichen werden. Ist diese Forderung nach Ihrer Ansicht angemessen? 
  • Haben Sie noch weitere Anmerkungen?

Eine Auswahl der Antworten wollen wir in Form von anonymen Zitaten veröffentlichen. Angegeben werden sollen aber Geschlecht, Alter, Anstalt und Art der Beschäftigung.

Vielen Dank für Ihre Beteiligung!