Archiv für den Monat: Oktober 2021

Vorabend-Honorare + Abrechnungs-Check + Vielfaltskultur

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

viele von euch dürften dieser Tage ihre Honorarabrechnung für Oktober im Briefkasten finden – und sich über die Tarifsteigerung von 1,9% freuen.

Für die freien zibb-Kolleg*innen, die nach der Einstellung ihrer Sendung bei den neuen Vorabendformaten „Schön und gut“ sowie „Studio 3 live aus Babelsberg“ weiterbeschäftigt werden, ist die Freude stark getrübt: Ihnen wurde diese Woche verkündet, dass sie für ihre im Wesentlichen unveränderte Arbeit künftig bis zu 15 Prozent weniger Honorar bekommen sollen. Der Grund: Ihre Arbeit werde ab Januar nach den Mindestsätzen des Start-Honorarrahmens vergütet. Diese liegen aber z.T. deutlich unter den bislang bei zibb gezahlten Honoraren. Weniger Geld für die gleiche Arbeit? Ist das überhaupt erlaubt?

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Honorare beim neuen Vorabend

Stellungnahme DJV Berlin – JVBB

Vor der Umstellung der Sendung „zibb“ hin zu neuen Sendeformaten, stellt sich die Frage, auf welcher Basis die Honorierung der freien Mitarbeiter mit 12a-Status der Sendung „zibb“ ab 2022 erfolgen soll.

Seit dem 1. Januar 2020 gilt der Tarifvertrag zur Inkraftsetzung des Honorarrahmens Programm (rbb-Honorartarifvertrag Programm). Dieser legt die Mindestvergütung für die einzelnen Tätigkeit fest.

Daneben bleibt die Höhe der Honorare, die zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Tarifvertrages über den Mindesthonoraren liegen, bestehen. Das ist selbst dann der Fall, wenn die Zuschnitte der Bereiche bzw. der Redaktionen umgestaltet werden und sich dabei die Tätigkeit der Mitarbeiter nicht grundlegend ändert.

Der rbb wandelt das Vorabendprogramm ab dem 1. Januar 2022. Die bisherige Sendung „zibb“ wird in neue Programmstrecken mit den Schwerpunkten Service und Talk aufgeteilt. Im Wesentlichen wird inhaltlich damit die Sendung „zibb“ fortgeführt, die ebenfalls aus den Kernelementen Service und Talk bestand. Dass es nunmehr eine klare Zuordnung der Mitarbeiter zur Redaktion „Service“ bzw. „Talk“ gibt, ändert nicht grundlegend die inhaltliche Arbeit. Nur dies kann nach dem Wortlaut der Ziffer 3 eine Absenkung von Honoraren rechtfertigen.


Dies hat zur Folge, dass die Freien Mitarbeiter, die bislang bei zibb beschäftigt waren und nunmehr ihre Arbeit in einer der neuen Redaktionen fortsetzen, unter Nr. 3 des Bereichs- und Redaktionsschutz des rbb-Honorartarifvertrag Programm fallen. Damit haben diese Mitarbeiter weiterhin Anspruch auf die Honorarhöhe für die entsprechende Tätigkeit, die sie vor dem 1. Januar 2020 vom rbb erhalten haben. Hier ist der Wortlaut des Honorartarifvertrags eindeutig.

Krankenstand + Krankengeld + Krankärgern

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine bemerkenswert ruhige Woche war das. Viele sind im Urlaub, die andere arbeiten fleißig für sie mit – und viele sind offenbar krank. Wir haben jedenfalls etliche Nachfragen dazu bekommen. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie diese Packungsbeilage oder fragen Sie direkt in der Freienvertretung.

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Belegschaftsversammlung + Dienstanweisung + Büromöbel-Zuschuss

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an das Ende einer nicht ganz widerspruchsfreien Woche hat die Intendantin heute Vormittag eine nicht minder vielschichtige Belegschaftsversammlung gesetzt. Und mindestens genauso viel Geduld und Sanftmut wie Frau Schlesinger bei den technischen Hakeleien bringt natürlich auch die Freienvertretung für einige andere Ungereimtheiten auf.

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