+++++Newsletter der Freienvertretung+++++++
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Antragsformulare für die „Familiensonderzahlung“ sind da! Also, arbeitnehmerähnliche Freie mit Kind(-ern): Ihr könnt ab sofort den Antrag stellen – und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es ab dem 1.1.2019 dann 67 € pro Kind und Monat. Berechtigt sind alle Freien mit 12a-Status – also in der Regel alle mit Urlaubsanspruch -, die in dem betreffenden Monat für den rbb tätig sind und/oder Zuschuss im Krankheitsfall, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Mutterschutzlohn oder Urlaubsentgelt bekommen. Es besteht jedoch kein Grund zur Hektik: Der Jahresanspruch verfällt erst Ende 2019. Achtung beim Ausfüllen: