„Freienstatut nach Gutsherrenart!“ – war das nicht was? Nach der vernichtenden Kritik des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am rbb-Freienstatut im vergangenen Jahr, hat das Berliner Verwaltungsgericht jetzt noch einen draufgelegt.
In ihrem Beschluss vom 13. September 2017 stellt die Kammer fest:
„Der Gesetzgeber muss selbst das Wesentliche regeln und kann es nicht einem Dienststellenleiter frei überlassen, Inhalt, Zweck und Ausmaß einer Interessenvertretung und den gerichtlichen Rechtsschutz zu bestimmen.“
Im Klartext: Die Landesregierungen in Berlin und Potsdam haben versäumt, der für das Freienstatut verantwortlichen ehemaligen Intendantin Dagmar Reim vorzuschreiben, wie im Konfliktfall juristisch zu verfahren ist. „Rechtsweg ungeklärt“: neue Richterschelte für das Freienstatut weiterlesen