Archiv für den Monat: Juli 2015

27.7. – 9.8. Freienvertretung im Urlaub

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weil alle Freienvertreter/innen im Urlaub oder in Diensten sind, bleibt unser Büro vom 27.7. bis zum 9.8. unbesetzt. Eure Anfragen können wir in dieser Zeit nicht oder nur sporadisch beantworten. Ab dem 10.8. sind wir wieder in gewohntem Umfang von Montags bis Freitags für Euch da.

Die rbb-Freienvertretung

Freienversammlung – zahlreich und kämpferisch

Punkt 14 Uhr geht die Versammlung der Freien am 14. Juli im 14. OG los. Der Saal ist voll! Die Studios in Cottbus und Frankfurt sind per Videokanal zugeschaltet. Die, die nicht da sind, wissen vielleicht (noch) nicht, dass sie für die Freienversammlung von ihren Chefs freigestellt werden müssen, wenn sie das wollen. Auch, oder gerade wenn sie im Dienstplan stehen. Spricht sich bis zu unserem nächsten Treffen im Winter sicherlich rum!

Es geht an diesem Nachmittag um nicht weniger als neun Monate Arbeit, die hinter uns liegt. Der Sender hat es uns nicht immer leicht gemacht, unsere „Zielgruppe“, die freien Kolleginnen und Kollegen zu identifizieren. Der Datenschutz ist schuld und unser Freienstatut zu schwach, um unser Informationsrecht durchzusetzen. Immerhin haben wir in mühsamer Kleinarbeit ermittelt, dass die/der Durchschnittsfreie des Jahres 2014 statistisch betrachtet halb männlich, halb weiblich, 44 Jahre alt, teilzeitbeschäftigt (154 von 250 Tagen, einschließlich Urlaubstage) ist und ein Jahreseinkommen von 30.000 Euro (knapp 200 Euro am Tag) hat. Freienversammlung – zahlreich und kämpferisch weiterlesen

Bessere Schwerbehinderten-Förderung

Menschen mit Behinderung zu beschäftigen und ihre berufliche Entwicklung besonders zu fördern, ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Darin sind sich ja alle einig. Aber im rbb hapert es dabei gewaltig, zumindest bei den Freien.

Gerade einmal 9 der zuletzt 1522 arbeitnehmerähnlichen Freien nehmen ihre gesetzlichen Schutzrechte als Schwerbehinderte in Anspruch. Im Vergleich: Bei den Festen liegt die Beschäftigungsquote um den Faktor 10 höher. Vielleicht, weil viele Freie fürchten, mit dem Stigma „Schwerbehindert“ nicht bessere, sondern schlechtere Karten im täglichen Konkurrenzkampf zu haben. Oder auch, weil viele gesetzliche Schutzmechanismen für Freie nicht greifen.

Die Freienvertretung hat den rbb darum aufgefordert, ein Maßnahmenpaket aufzulegen. Kernpunkte:

  • Eine 5-Prozent-Beschäftigungs-Quote auch für Freie.
  • Längere Ankündigungsfristen bei Beendigung bzw. wesentlicher Einschränkung.
  • Systematische Beobachtung der Lage von schwerbehinderten Freien.

Wir freuen uns auf die Diskussion über unseren Antrag – mit der Intendantin, den Führungskräften und vor allem mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen.

Die Freienvertretung

Im Wortlaut: Unser Antrag zur Schwerbehinderten-Förderung

Antrag zur Förderung arbeitnehmerähnlicher Schwerbehinderter

Präambel

Geschäftsleitung und Freienvertretung stimmen darin überein, dass es eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe ist, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen und ihre berufliche Entwicklung besonders zu fördern. Zu diesem Zweck ergreift der rbb unverzüglich die folgenden Maßnahmen und entwickelt sie gemeinsam mit der Freien- und der Schwerbehindertenvertretung kontinuierlich fort.

Grundsätze

  • Der rbb gewährleistet allen schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieselben beruflichen Entwicklungschancen wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne Einschränkungen.
  • Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
  • Bestehende Benachteiligungen sind abzubauen, Schwerbehinderte sind gezielt zu fördern.

 

Maßnahmen

Information

  • Der rbb legt einmal im Quartal der Freien- und Schwerbehindertenvertretung eine Liste der Schwerbehinderten unter den arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor.
  • Der rbb informiert die Freien- und Schwerbehindertenvertretung unverzüglich über alle Angelegenheiten, die Schwerbehinderte als Einzelne oder als Gruppe betreffen.

Aufgaben, Arbeitszeit und Arbeitsumfeld

  • Bei Aufträgen an Schwerbehinderte achten der rbb und seine Führungskräfte darauf, die gesundheitlichen Einschränkungen angemessen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Aufträgen, die mehr als acht Stunden Arbeitszeit am Tag erfordern, für die Lage der Arbeitszeit und die Pausengestaltung.
  • Der rbb stattet das Arbeitsumfeld von Schwerbehinderten ihren Einschränkungen entsprechend aus. An der Gestaltung beteiligt der rbb die Freien- und die Schwerbehindertenvertretung.

Zusatzurlaub und Schutzfristen

  • Der rbb gewährt arbeitnehmerähnlichen Schwerbehinderten für sieben zusätzliche Tage Urlaubsentgelt nach TVaäP TZ 7.
  • Beabsichtigt der rbb, die Tätigkeit Schwerbehinderter wesentlich einzuschränken oder zu beenden, bestimmt die Freienvertretung unter Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung mit. Die Ankündigungsfristen nach TVaäP TZ 6.4 verdoppeln sich.
  • Bei der Feststellung, ob ein Mitarbeiter über mehrere Jahre ununterbrochen für den rbb tätig war (TVaäP, 6.4, 8.2), wertet der rbb Urlaubs- und Krankheitstage sowie Zeiten, in denen der Mitarbeiter an einer Tätigkeit unverschuldet gehindert war (z.B. längere Erkrankung, Kur, Heilverfahren) und keine Leistungen des rbb bezogen hat, als Beschäftigungszeiten, sodass sie nicht zu einer Minderung der Ansprüche führen.

Qualifizierung

  • rbb und Freienvertretung verpflichten sich, bei der Auswahl von Teilnehmern an Qualifizierungsmaßnahmen Schwerbehinderte bevorzugt zu berücksichtigen.
  • Vorschläge für Qualifizierungsmaßnahmen aus der Mitarbeiterschaft, die der Förderung von Schwerbehinderten dienen, sind bevorzugt umzusetzen.
  • Der rbb gewährleistet schwerbehinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Zugang zu Qualifizierungsveranstaltungen. Zu diesem Zweck zahlt er ihnen angemessene Ersatzhonorare für die Teilnahme und erstattet Kosten für ggf. erforderliche Assistenzleistungen, um die Teilnahme zu ermöglichen.

Beschäftigungsquote

  • Der rbb verpflichtet sich, pro Kalenderjahr mindestens 5 Prozent des Honorarvolumens, das für Leistungen arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiter verwendet wird, für Aufträge an schwerbehinderte arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter aufzuwenden.
  • Der rbb berichtet einmal im Quartal der Freien- und der Schwerbehindertenvertretung über die Einhaltung der Quote und die Beschäftigung freier Mitarbeiter.
  • Bei Unterschreitung der Quote berücksichtigt er bei der Beschäftigung freier Mitarbeiter vorrangig Schwerbehinderte und beendet bzw. schränkt die Tätigkeit Schwerbehinderter wesentlich ein nur aus wichtigem Grund. Bei Beendigung oder wesentlicher Einschränkung aus wichtigem Grund bestimmt die Freienvertretung unter Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung mit.

Prävention und Wiedereingliederung

  • Ziel des rbb ist es, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten bzw. sie nach längerer Arbeitsunfähigkeit wieder regelmäßig zu beschäftigen. Dazu informiert er Freien- und Schwerbehindertenvertretung unverzüglich, wenn personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Probleme auftreten, die die Beschäftigung gefährden könnten und erörtert mit ihnen alle zur Verfügung stehenden Hilfen und Leistungen.
  • Nach längerer Arbeitsunfähigkeit wirken der rbb sowie die Freien- und die Schwerbehindertenvertretung darauf hin, dass alle ggf. erforderlichen Hilfen und Leistungen für eine erfolgreiche weitere Beschäftigung ergriffen werden. Insbesondere kommen in Betracht eine stufenweise Wiedereingliederung, Arbeitszeit- und Aufgabenanpassung, Qualifizierungen für andere Aufgaben sowie medizinische Unterstützung unter Einbeziehung des Betriebsarztes.

Ab in den Urlaub – die wichtigsten Fragen und Antworten

Gestern hatte die Freienvertretung ins Foyer FSZ Berlin eingeladen, um gemeinsam mit Frau Liersch von der Personalabteilung alle Fragen rund um den Urlaub zu beantworten. Für alle, die nicht dabei sein konnten, hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Habe ich überhaupt einen Urlaubsanspruch?

Wer arbeitnehmerähnlich ist, bekommt auch Urlaubsentgelt. Dabei muss man in den sechs Monaten vor dem UrlaubsBEGINN mindesten 42 Tage tätig gewesen sein (einschließlich Krankheits- und Urlaubstage).

Dabei zählen nur die Tage beim rbb, oder?

Nein! Alle Tage bei ARD-Sendern zählen mit (einschließlich Deutsche Welle, D-Radio und 100%ige ARD-Tochterfirmen, nicht aber das ZDF).

Warum fragt der rbb im Antragsformular nach meinen Einkünften außerhalb?

Hängt auch mit der Arbeitnehmerähnlichkeit zusammen – wer zu viel (>39.679 Euro in sechs Monaten) verdient, bekommt keinen Urlaub. Außerdem muss ein Drittel (Künstler und Journalisten) bzw. die Hälfte der Einkünfte (alle anderen) bei ARD-Sendern anfallen.

Auf dem Formular soll ich alle Arbeitstage ankreuzen. Das ist mühsam – muss das wirklich sein?

Wer ausschließlich beim rbb in Schichten beschäftigt wird, kann sich das Kreuzen sparen, denn die Personalabteilung hat alle honorierten Einsatztage ohnehin im Computer.

Etwas anders ist, wenn man beim rbb nicht genügend Tage hat, aber bei anderen ARD-Sendern. Die kennt der rbb nämlich nicht.

Vor allem gedacht sind die Kreuze für Autoren, denn nur sie selbst wissen, an wie vielen Tagen sie an ihren Werken für den rbb und andere ARD-Sender gearbeitet haben. Wer nicht auf 42 Tage in den sechs Monaten vor dem Urlaub kommt, kann sich die Mühe allerdings sparen. Und natürlich müssen die Angaben im Zweifel glaubhaft sein.

Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?

An 42 Kalendertagen im Jahr gibt es Urlaubsentgelt. Dass entspricht sechs Wochen – Urlaubstage können auch an Sonn- und Feiertagen genommen werden.

Ich habe kein rosa Formular zur Hand – wo bekomme ich das her?

In Intranet gibt es auch ein pdf-Formular. Ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben, abschicken.

Muss die Personalabteilung bei der Bearbeitung meines Antrags Fristen beachten?

Nein, muss sie nicht. Üblich sind ein, höchstens zwei Wochen Bearbeitungszeit. Wenn es länger dauern sollte, ist wohl etwas schief gegangen. Wenn der Urlaub noch lange hin ist, bleibt der Antrag vielleicht auch etwas länger liegen, damit die Sachbearbeiter die kurzfristig anliegenden Fälle erledigen können.

Was muss ich beachten, um ein möglichst hohes Urlaubsentgelt pro Tag zu bekommen?

In den meisten Fällen gar nichts, denn die Höhe beträgt in der Regel 1/365 der Vorjahresentgelte beim rbb.

Anders ist es, wenn man neu im Sender ist und kein komplettes Vorjahresentgelt da ist. Dann wird „urlaubsnah“ gerechnet. In dem Fall sollte man den Urlaub möglichst so legen, dass er nicht gerade nach einer längeren Durststrecke liegt, sondern am besten davor :-). Urlaubstage kann man auch rückwirkend nehmen!

Rechnet mir der rbb an, was ich bei anderen ARD-Sendern verdient habe?

Nein. Aber man kann bei den anderen Sendern „Ergänzungsanspruch“ geltend machen: Dann stockt der jeweilige Sender das rbb-Urlaubsentgelt auf, proportional zu den dort erzielten Honoraren.

Ich habe meinen Urlaubsantrag zurückbekommen, mit dem Hinweis „zu früh gestellt“. Was heißt „zu früh“?

Das Problem: Einen Urlaubsanspruch hat man immer dann, wenn man in den letzten sechs Monaten vor UrlaubsBEGINN an mindestens 42 Tagen tätig war. Nicht sechs Monate vor dem UrlaubsANTRAG. Der Unterschied ist wichtig bei allen, die nur wenige Tage arbeiten, z.B. auf Prognose. Stelle ich den Antrag drei Monate im Voraus, habe ich für die drei kommenden Monate (noch) keine Tätigkeitsstage vorzuweisen – und scheitere vielleicht an den 42 Tagen.

Und wann ist den Urlaubsantrag „zu spät“ gestellt?

Die Urlaubstage für das jeweilige Urlaubsjahr kann man bis zu einem halben Jahr rückwirkend nehmen. Die 42 Tage sollen im Urlaubsjahr genommen werden (müssen aber nicht).

Kann ich Urlaub mit ins nächste Jahr nehmen?

Nicht im Urlaubsjahr genommener Urlaub kann auch noch im neuen Jahr genommen werden, aber nur bis Ende April. Bis dahin muss der alte Urlaub beantragt und genommen werden, sonst verfällt er.

Was passiert, wenn ich um Urlaub krank werde?

Sobald die Krankmeldung vorliegt, bucht die Personalabteilung statt der bewilligten Urlaubstage Krankheitstage ein – die Urlaubstage bleiben also für später erhalten. Voraussetzung für den Zuschuss im Krankheitsfall: Die Krankheit dauert mindestens vier Tage, und ein Arzt bescheinigt das. Deswegen gleich am ersten Tag zum Arzt, denn es zählen nur die Tage ab der Krankschreibung. Wer nur ein, zwei, drei Tage krankgeschrieben wird, kann sich die Mühe sparen, die Krankschreibung an den Sender zu schicken – Geld gibt es dann jedenfalls nicht.

Übrigens: den Zuschuss im Krankheitsfall gibt es unabhängig davon, ob ich an dem Tag einen Job im rbb gehabt hätte oder nicht.

Der rbb gewährt mir nicht die vollen 42 Tage – wie kann das sein?

Wer nicht das ganze Jahr über beschäftigt war, bekommt die Urlaubstage nur anteilig. Für jeden Monat ohne Beschäftigung beim rbb zieht die Personalabteilung 1/12 ab (= 3Tage).

Dazu sagt die Freienvertretung: Das ist nur dann in Ordnung, wenn die Beschäftigung in dem Jahr beim rbb erst beginnt oder auch, wenn man den rbb verlässt. Für alle anderen Fälle darf der rbb nicht kürzen. Solange der rbb sich anders verhält, hilft dieser TIPP: Seht zu, dass ihr niemals einen Kalendermonat lang ohne Honorar von rbb dasteht – nehmt in Monaten ohne Aufträge mindestens einen Tag Urlaub!

Ich wollte im Frühjahr vier Wochen Urlaub (28 Tage) nehmen – der rbb hat mir aber nur 21 Tage gewährt. Warum?

Das liegt daran, dass der rbb generell erstmal unterstellt, dass die Beschäftigung im Laufe des Jahres enden wird

  • Bei Prognose-Beschäftigten unterstellt der rbb zunächst, dass die Beschäftigung nicht das ganz Jahr dauert. Deswegen gibt es in der der ersten Jahreshälfte erstmal nur die erste Hälfte. Geht die Beschäftigung ab Juli normal weiter, kann man die anderen 21 Tage im zweiten Halbjahr nehmen.
  • Bei Rahmenverträglern unterstellt der rbb zunächst, dass die Beschäftigung mit dem Rahmenvertrag endet, und gewährt erstmal nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt (läuft der Rahmenvertrag noch über das ganz Jahr, kann ich also die vollen 42 Tage sofort nehmen). Geht die Beschäftigung normal weiter, kann man die übrigen Tage im zweiten Halbjahr nehmen.

Die Freienvertretung sieht darin einen Verstoß gegen den Tarifvertrag, weil diese Unterstellungen in den allermeisten Fällen grundlos sind. Etwas anders wäre es, wenn eine Beendigungsmittteilung ausgesprochen wäre oder es andere konkrete Hinweise gäbe, die eine Weiterbeschäftigung unwahrscheinlich machen.

Gibt es für Freie eigentlich Bildungsurlaub?

Ja, das ist gesetzlich vorgeschrieben, und zwar im Prinzip 5 Tage pro Jahr für die Teilnahme an dafür anerkannten Veranstaltungen. Umstritten zwischen Personalabteilung und rbb ist allerdings die Höhe des Urlaubsentgelts. Die Personalabteilung gewährt 5/365 der Vorjahresvergütungen. Die Freienvertretung geht davon aus, dass es ca. 5/250 sein müssten, weil sich das Gesetz auf Arbeitstage, nicht auf Kalendertage bezieht.

Für die Freienvertretung, Christoph Reinhardt

Großer Handlungsbedarf beim Kulturradio

Die Freienvertretung wünscht der künftigen neuen Leiterin des Kulturradios Verena Keysers viel Glück für ihre neue Aufgabe. Wir haben Frau Keysers als verlässliche Ansprechpartnerin in der Intendanz kennengelernt und freuen uns auf die Zusammenarbeit ab September 2016. Gerade aus Sicht der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es viel zu tun beim Kulturradio.

Unter anderem kritisiert die Freienvertretung den viel zu niedrigen Beschäftigungsumfang für die Kulturradio-Freien. Bei durchschnittlich 7-8 Einsatztagen pro Monat führen die üblichen Schwankungen in der Auftragslage, verschärft durch den aktuellen Sparkurs dazu, dass für viele Kollegen die Arbeit für das Kulturradio nicht mehr auskömmlich ist. Die Redaktion braucht dringend eine sozialverträgliche Konsolidierung. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei die Lage der zumeist lebensälteren Autorinnen und Autoren (Durchschnittsalter 53 Jahre) erfordern. Auch Impulse für einen fairen, wertschätzenden Umgang kann das Kulturradio dringend gebrauchen.

Wir haben Verständnis, dass Frau Keysers ihre neue Aufgabe wegen Elternzeit erst im nächsten Herbst beginnen kann und wünschen bis dahin der Interims-Chefin Claudia Ingenhoven viel Erfolg. Die Vakanz darf nicht verhindern, dass sich bis dahin an den schwierigen Bedingungen für Freie etwas ändert.

Die Freienvertretung

Die Woche im Keller

Lockangebot: Herrlich kühler Kellerraum, geöffnet meist von 9-17.30 Uhr. Ihr müsst gar keinen Beratungsbedarf vorschützen, um uns im Keller zu besuchen. Wir stellen ihn gerne so für eine kurze Abkühlung bereit. Sprudelwasser und Konferenzkekse gratis, plus eine Dosis Klatsch und Tratsch:

Schon gehört? Der Bayerische Rundfunk wird bald 420 Festangestelle mehr haben. Die Tarifverhandlungen für die im Moment noch freien „Gagisten“ (= Cutter, Grafiker, Kameraleute, Techniker, Aufnahmeleiter und andere nicht programmgestaltende Kollegen) stehen offenbar kurz vor dem Abschluss. Während der BR einsieht, dass er gegen die Klagewelle keine Chance hat, versucht der rbb ja immer noch, jeden einzelnen Cutter mit einem individuellen Vergleich von einer Festanstellungsklage abzuhalten. Kann eigentlich nicht lange gut gehen, so wie die Aufträge in der Abteilung Bild gesunken sind. Also, wenn ich jetzt ein Cutter wäre oder sonstwie nicht programmgestaltend – und hätte immer noch keinen Vergleich – ich würde mir schleunigst eine guten Arbeitsrechtler suchen. Oder zumindest in die Gewerkschaft eintreten.

Schon gehört? Statt der täglichen An- und Abmeldung bei der Sozialversicherung geht das ZDF zur monatlichen Meldung über – selbst bei Kollegen ohne Rahmenvertrag. Wenn das der rbb nicht bald auch machen muss. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben nämlich ihre Rechtsauffassung an die Wirklichkeit angepasst und gehen von einer Dauerbeschäftigung aus, auch ohne dass es einen Rahmenvertrag gibt. Der rbb schweigt sich noch aus zu diesem Thema. Das kann nämlich richtig Geld kosten, weil bei der monatlichen Bemessungsgrenze höhere Sätze gelten als bei der täglichen. Nicht nur für den Arbeitgeber übrigens. Also, wenn ich nicht sowieso schon durchversichert wäre, ich würde mir so langsam Sorgen wegen steigende Arbeitnehmerbeiträge machen. Und mich auf eine deutlich bessere Rente freuen!

Schon gehört? Unsere Lieblingsbaustelle namens „Kulturradio“ bekommt eine neue Chefin. Verena Kaysers, zuletzt in der Intendanz, haben wir bisher zwar nur kurz kennengelernt – aber dass die 39jährige beim Thema „freie Mitarbeiter“ deutlich konzentrierter zuhört als viele andere, das haben wir erlebt. Das bleibt hoffentlich auch so. Ist vielleicht auch eine Generationenfrage. Die arrivierten „ichwardochfrüherselbstauchmalfrei“-Chefs sind ja nicht immer die mit dem meisten Verständnis. Oder, wie es mir gegenüber neulich eine Führungskraft formulierte: „Das sind die Schlimmsten“. Schade, dass Frau Keysers erst in einem Jahr antritt, aber die Babypause geht einfach vor. Auch eine Generationenfrage – aber sowas von :-)