Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Länderparlamente in Berlin und Brandenburg haben mittlerweile den Rundfunkstaatsvertrag in seiner neuen Fassung verabschiedet. Unserer Forderung wurde dabei nicht nachgekommen, das Vertretungsrecht des Personalrates auf die arbeitnehmerähnlichen Freien im RBB auszuweiten.
Stattdessen sieht der neue Rundfunkstaatsvertrag ein neues Gremium vor, eine „Freienvertretung“, das durch ein Freienstatut definiert wird. Über dessen konkrete Ausgestaltung hat der RBB uns nun tabulose Gespräche angeboten. Das heißt denkbar, diskutierbar ist erst einmal alles. Was soll im Freien-Statut stehen? weiterlesen