Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den Tarifverhandlungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir in den vergangenen Wochen entscheidende Fortschritte erzielt.
Am 1. April 2013 werden in Kraft treten:
• der Tarifvertrag über Mindestbedingungen für die Beschäftigung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb. Dieser enthält allgemeine Regelungen zum Vertragsschluss, zu den Vergütungsbedingungen, zur Vergütung bei Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie zu sozialen Leistungen;
• der Honorartarifvertrag Produktion.
Ziel des Tarifabschlusses ist es, Mindestbedingungen treten in Kraft (Gemeinsame Erklärung) weiterlesen