Archiv für den Monat: März 2010

Onlinezuschlag

Anders als bei anderen Sendern besteht der rbb-Onlinezuschlag aus zwei Komponenten:Ein Teil ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Beitrags durch den rbb, ein zweiter Teil wird fällig, wenn ein Werk länger als sieben Tage online genutzt wird.

  • Auf alle Leistungen von Urhebern und Mitwirkenden wird ein Zuschlag von 2,75 Prozent des Honorars fällig – unabhängig, ob das Werk tatsächlich online gestellt wird. (Beispiel: Bei einer Leistung, die mit 100 Euro honoriert wird, zahlt der rbb  2,75 Euro zusätzlich.)
  • Bei allen Werken, die länger als sieben Tage online sind, wird ein weiterer Zuschlag von 2,5 Prozent des Honorars fällig.  (Beispiel: Bleibt der 100-Euro-Beitrag länger  als eine Woche online, zahlt der rbb 5,25 Euro mehr).

Urheber-Honorare erkennt man in der Honorarabrechnung in der Spalte Vertragsart („VA“) an der Abkürzung UV, Mitwirkenden-Honorare an dem Abkürzung MV.

Den Zuschlag gibt es auf Honorare für alle Werke, die Online gestellt werden können bzw. auf die Honorare, die fällig wurden, damit die Werke enstehen konnten (also auch Tagessätze, etwa bei einer Reporterschicht).

Nicht zuschlagpflichtig sind Honorare für Leistungen, die man nicht online stellen kan (etwa Planungsdienste oder die Arbeit als Ablaufredakteur).

Honorarerhöhungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns wird berichtet, dass die Hororarerhöhungen für Freie nicht wie im Tarifvertrag vereinbart in allen Bereichen und an alle Freie weitergegeben werden. Wir haben Informationen, dass es im Haus Listen gibt, in denen festgehalten wird, welche Bereiche/Redaktionen die Honorarerhöhungen nicht weitergeben wollen.

Deshalb folgende Bitte an Euch: Kontrolliert bitte Eure Abrechnungen und teilt uns bitte schnellstmöglich mit, wenn bei Euch die Honorarerhöhungen nicht weitergegeben werden. Gut wäre es, die Tätigkeit und zuständige Redaktion/Bereich zu erfahren.

Herzliche Grüße,
euere Sprecherinnen