Archiv für das Jahr: 2009

Honorarerhöhung und neues Krankengeld

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt zwei Neuigkeiten: der Tarifkonflikt beim rbb ist so gut wie beigelegt und es gibt eine neue Regelung zum Krankengeld.

Die Vermittlerempfehlung im Tarifkonflikt liegt vor und wird wohl von beiden Seiten akzeptiert werden. Für die Freien bedeutet das:

Die Honorare werden rückwirkend zum 1.10.2009 bis zum 31.12.2009 um drei Prozent angehoben. Der rbb wird die Honorar zurückrechnen und nachbezahlen. Gleichzeitig steigt die Kappungsgrenze zum 1.10.2009 um diese drei Prozent. Zum 1.1.2010 beträgt die Honorarerhöhung dann 2,6 Prozent, weil wir 0,4 Prozent in die neue Krankengeld-Regelung stecken. Dazu gleich mehr. Zum 1.10.2010 steigen die Honorare dann noch einmal um 2,3 Prozent und die Kappungsgrenze ebenso. Das ist in Kürze der Tarifabschluss für die Freien. Nun zum Krankengeld.

Die Gewerkschaften ver.di und djv sowie der rbb haben sich auf eine neue Krankentagegeldregelung geeinigt. Sie tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft und führt die bisher geltende Übergangsregelung im Wesentlichen fort. Alle  freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach dem gültigen Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen einen Anspruch auf Urlaubsgeld haben, bekommen vom rbb einen Zuschuss. Es ist dabei egal, ob die Freien gesetzlich oder privat versichert sind oder bei der Künstlersozialkasse. Konkret sieht das so aus:

Dauert die Krankheit länger als 3 Tage an, zahlt der rbb pro Krankheitstag vom 1. bis 42. Tag 1/365 der Bruttovergütung der letzten zwölf Kalendermonate vor Beginn der Krankheit. Das entspricht dem Tagessatz beim Urlaubsgeld.

Allerdings zahlt der rbb nur dann 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes, wenn dabei die Beitragsbemessungsgrenze, derzeit 122,50 Euro pro Tag, nicht überschritten wird. Wer darüber liegt, bekommt nur 80 Prozent, mindestens aber die 122,50 Euro.

Ab dem 43. Krankheitstag bleibt es beim auch bisher schon gezahlten Zuschuss zu den Leistungen der Krankenversicherung. Das heißt, wenn die freie Mitarbeiterin oder der freie Mitarbeiter Krankengeld von der Krankenversicherung erhält, stockt der rbb diese Leistung auf den Tagessatz vom Urlaubsgeld auf. Das kann auch bedeuten, dass es vom rbb nichts gibt, weil die Krankenkasse mehr bezahlt als der Tagessatz vom rbb-Urlaubsgeld ist.

Wer mindestens fünf Jahre regelmäßig, d.h. an mehr als 72 Tagen dabei ist, für den zahlt der rbb auch bis zum 87. Krankheitstag, nach 10 Jahren bis zum 178. Tag.

Freien, die kein Krankengeld von der Krankenversicherung, bekommen, zieht der rbb ab dem 43.Tag den Höchstsatz an Krankengeld ab, den die AOK Berlin an Pflichtversicherte zahlt, derzeit 85,75 Euro. Wer gesetzlich krankenversichert ist, sollte daher in den allgemeinen Beitragssatz von 14,9 Prozent wechseln. Der ermäßigte Beitragssatz von 14,3 ist zwar 0,6 Prozentpunkte günstiger, bietet aber keinen Anspruch auf Krankengeld.
Auch privat Versicherte sollten eine Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Tag prüfen. Je nach Anbieter gibt es akzeptable Preise, und der zu versichernde Tagessatz muss ja nicht hoch sein, da der rbb auf 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes aufstockt.

Zahlung bei Erkrankung des Kindes

Auch bei Erkrankung eines Kindes wird das Krankentagegeld vom rbb gezahlt. Die Anspruchsvoraussetzungen regeln sich nach dem 12a-Tarifvertrag. Darin heißt es:
Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter hat einen Anspruch auf Leistungen bei Erkrankung eines versicherten Kindes, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass das erkrankte Kind selbst beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Zahlung bei Schwangerschaft

Werdende Mütter erhalten ab 1. Januar 2010 ebenfalls das Krankentagegeld vom rbb. Auch hier sind die Voraussetzungen im 12a-Tarifvertrag geregelt. Darin heißt es:
Weist eine Mitarbeiterin durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung den voraussichtlichen Termin ihrer Niederkunft nach, erhält sie für die Dauer von sechs Wochen vor diesem Termin, für den Tag der Entbindung und für die Dauer von acht Wochen nach diesem Termin auf Antrag einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Solltet ihr kein Geld von der Krankenkasse bekommen, tritt hier ebenfalls die Zahlung in Höhe des Tagessatzes beim Urlaubsgeld in Kraft.

Da diese Regelung dem rbb Geld kostet haben die Gewerkschaften wie erwähnt auf 0,4 Prozent der Honorarerhöhung in den laufenden Tarifverhandlungen verzichtet. Wir denken, dass wir diese 0,4 Prozent richtig eingesetzt haben. Es dürfte auch schwer fallen, für diesen Betrag eine Versicherung zu finden, die eine vergleichbare Leistung bietet.

Wer Fragen hat wende sich an: info@rbbpro.de oder an
marika@ipn.de, christoph@reinhardt.de oder schaefer-schlandt@t-online.de

Für die Gewerkschaften ver.di und djv

Marika Kavouras, Henriette Wrege, Jürgen Schäfer und Christoph Reinhardt

Mindestbedingungen: Zwischenlösung gefunden

Gemeinsame Erklärung von ver.di, DJV und rbb

Heute haben wir in den Verhandlungen über die Mindestbedingungen der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Schritt aufeinander zugemacht. Um bestehende Ungerechtigkeiten bei unbezahlter Mehrarbeit und Zuschlägen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen zu mildern, werden wir einen Übergangstarifvertrag schließen. Er soll vom 1. Dezember 2009 befristet bis zum 30. Juni 2010 gelten. Die Eckpunkte sind:

  •  Die Überstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Produktion am Standort Berlin mit einem Tageshonorar von 177,- bis 225,- € werden vergütet.
  • Darüber hinaus erhalten sie einen pauschalen Sonntagszuschlag von 30,- € sowie einen pauschalen Feiertagszuschlag von 50,- €.
  • Bei Abschluss der Vergütungstarifverhandlungen wird der Höchstbetrag von 225,- € entsprechend anpasst.
  • Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Tageshonorar bis 176,- € bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. Ebenso wenig ändern sich die Bedingungen für die Kolleginnen und Kollegen am Standort Potsdam.

Bis zum 30. Juni 2010 wollen wir außerdem eine einheitliche Honorarstruktur für den Bereich Produktion an allen Standorten vereinbaren. Wir streben bis zum 31. Dezember 2010 auch eine Einigung über einen einheitlichen Honorarrahmen Programm an.

Am 1. Dezember 2009 werden wir die Tarifverhandlungen über das Krankentagegeld aufnehmen, um noch vor Auslaufen der derzeitigen Regelung zu einem Ergebnis zu kommen.

Verhandlungskommissionen von ver.di, DJV und rbb

Info Urheber-Honorarbedingungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Mittwoch Vormittag haben die Gewerkschaften mit Vertretern der Geschäftsleitung erneut über die Honorarbedingungen für Urheber verhandelt. Dabei ging es vor allem um die strittigen Onlinezuschläge.

Nachdem der rbb bereits im August signalisiert hatte, im Falle einer Einigung 4,5 Prozent nach dem siebten Tag zu zahlen, haben die Vertreter der Geschäftsleitung nun den Vorschlag gemacht, auch für die ersten sieben Tage 2 Prozent mehr zu zahlen. In diesem Modell würden alle Urheber-Honorare um 2 Prozent angehoben (unabhängig davon, ab sie tatsächlich online gestellt werden). Hinzu käme nach sieben Tagen ein Zuschlag von 2,5 Prozent (insgesamt 4,5 Prozent nach sieben Tagen für diejenigen, deren Werke dann noch online sind).

Wir haben diesen Vorschlag als unzureichend abgelehnt. ARD-Standard ist ein Zuschlag von 4,5 Prozent ab dem ersten Online-Tag. Nach dem rbb-Modell würden aber alle Beiträge, die kürzer als sieben Tage online stehen, nur mit 2 Prozent mehr vergütet!

Nicht nur in der Höhe der Zuschläge liegen wir auseinander. Zwar halten wir den vom rbb vorgeschlagenen Weg mit zeitlich gestaffelten Nutzungs-Stufen für gangbar, diese müssten aber die tatsächliche unterschiedliche Nutzung im Internet annähernd realistisch abbilden und dürften den rbb nicht vom ARD-Standard abkoppeln. Wir haben dem rbb heute ein Modell mit drei Stufen vorgeschlagen:

1. Stufe: 0-7 Tage (Alle Urheber-Honorare werden erhöht, unabhängig, ob sie tatsächlich online gestellt werden. Diese Erhöhung sollte nur geringfügig unter 4,5 Prozent liegen.)

2. Stufe: eine Woche bis einen Monat (Nach sieben Tagen wird ein Zuschlag fällig, der zusammen mit der Erhöhung in Stufe 1 über 4,5 Prozent liegen sollte.)

3. Stufe: länger als einen Monat (Nach einem Monat wird für besonders lange genutzte Beiträge ein weiterer Zuschlag fällig.)

Der rbb hat zugesagt, den Vorschlag bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 13. Januar zu prüfen. Bis dahin bitten wir euch mehr denn je:

Notiert alle eure Beiträge, die online gestellt werden, auch wenn das kürzer als sieben Tage sein sollte. Der rbb hat schon Anfang des Jahres verbindlich zugesagt, dass bei einer Einigung die künftigen Regeln rückwirkend zum 1.1.2009 gelten.

Gruß, Christoph

Info Mindestbedingungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier eine Information von ver.di über die Tarifverhandlungen in Sachen „Mindesbedingungen für Freie“:


Wir brauchen ein Signal – jetzt!

 

Es ist kein Geheimnis: Die Verhandlungen über die „Mindestbedingungen für die Beschäftigung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ scheinen sich zu einer fast never ending story zu entwickeln. Der Grund: Der rbb möchte erst die komplette Überarbeitung des Honorarrahmens abschließen, bevor die Mindestbedingungen in Kraft gesetzt werden.

 

Die Stimmung unter den Freien der Produktion ist – insbesondere am Standort Berlin – explosiv. Die Gründe: Für Mehrarbeit und Sonntagsarbeit bekommen sie aufgrund der Kappungsgrenze keinen Cent Mehrvergütung gezahlt. Jede Stunde, die sie unter der Woche über den 8-Stunden-Tag hinaus arbeiten, bleibt unbezahlt.

 

Die Kolleginnen und Kollegen zeigen deutlich, dass sie bereit sind, für eine Verbesserung ihrer Situation einzustehen und nicht bereit sind, sich weiter hinhalten zu lassen. Seit Wochen verweigern etwa die freien Kameraleute die Sonntagsarbeit – teure externe Teams müssen zugekauft werden.

 

Die Kolleginnen und Kollegen fordern eine (Zwischen-)Lösung – jetzt! – ein Signal des Hauses, dass es der rbb ernst meint mit der mündlichen Zusage, zu einem Abschluss kommen zu wollen.

 

Die bereits zugesagten Regelungen der Mindestbedingungen – auch die Zusage jede über die 8. Stunde hinausgehende Mehrarbeit zu vergüten – will der rbb erst mit Abschluss der Verhandlungen über einen Honorarrahmen tatsächlich umsetzen. Das kann allerdings dauern und empfinden die Kolleginnen und Kollegen als inakzeptabel.

 

Während am Standort Potsdam oder auch in den Redaktionen am Standort Berlin unterschiedlichste Lösungen für die Kolleginnen und Kollegen mit zeitbezogener Vergütung angewendet werden, wenn sie Mehrarbeit oder Sonntagsarbeit leisten, gibt es für die Kolleginnen und Kollegen aus der Produktion keine in zeitlicher Nähe greifbaren Perspektiven, dass sich ihre Situation verbessert.

 

Deswegen haben wir den rbb heute aufgefordert, gemeinsam mit uns eine zeitlich befristete Übergangslösung abzuschließen, die die brennendsten Probleme löst:

·              Vergütung bei Mehrarbeit ab der 9. Stunde

·              Angemessene Bezahlung der Sonntagsarbeit

Einen für den Sender und die Beschäftigten gangbaren Weg sehen wir in einem zeitlich (bis zum Abschluss der Verhandlungen zum Honorarrahmen) befristeten Änderungstarifvertrag der Ziffer 8.1.1. zum „Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte des SFB“ – mit einem klar umrissenen Geltungsbereich für den Standort Berlin.

„Vergütungen und Zuschläge für Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit werden solchen Beschäftigten gezahlt, die eine zeitbezogene Vergütung erhalten.“

Urheber-Honorarbedingungen: rbb bewegt sich

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt Bewegung in den Verhandlungen über die „Honorarbedingungen für Urheber und Mitwirkende“!

Am 21. August hat der rbb zum ersten Mal signalisiert, dass der besonders umstrittene Online-Zuschlag von derzeit 2,5% nach dem 7. Tag auf den 4,5% angehoben werden könnte. Offen ist allerdings noch, welche Regelung für die ersten 7 Tage gelten soll. Wir fordern weiterhin, dass Urheber und Mitwirkende im rbb nicht schlechter gestellt sein dürfen als in den anderen ARD-Anstalten.

Ob die unterschiedlichen Auffassungen an diesem Punkt überwunden werden können, wollen Gewerkschaften und Geschäftsleitung beim nächsten Termin am 4. November klären. Dann soll es auch um alle anderen strittigen Themen gehen.

Bis dahin bitten wir euch mehr denn je:

Notiert alle eure Beiträge, die online gestellt werden, auch wenn das kürzer als sieben Tage sein sollte. Der rbb hat schon Anfang des Jahres verbindlich zugesagt, dass bei einer Einigung die künftigen Regeln rückwirkend zum 1.1.2009 gelten.

Gruß, Christoph

Honorartarifverhandlungen gescheitert

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Gewerkschaften haben heute die Gehalts- und
Honorartarifverhandlungen für gescheitert erklärt. (Nähere
Informationen dazu im angehängten Flugblatt.)

Die Friedenspflicht endet am 30.09.09., am 1.10. darf gestreikt
werden. Informationen dazu findet Ihr ebenfalls im Anhang.

Wir laden Euch ein zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag,
22.09.2009 um 16:30 im Pavillon des ehemaligen inforadios in Berlin,
um über gemeinsame Aktionen zu diskutieren. Kommt zahlreich!

Mit freundlichen Grüßen

Euer ver.di GVV im rbb.

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Diese Kröte schlucken wir nicht –
Gehalts- und Honorartarifverhandlungen von den Gewerkschaften für
gescheitert erklärt

Die Geschäftsleitung hat uns heute kein neues Angebot vorgelegt. Im
Gegenteil: Sie hat Vorbedingungen für die Verhandlungen aufgestellt,
die für alle Beschäftigten unzumutbar sind.

Mehr Geld soll es erst geben, wenn wir darüber verhandeln
–        auf die Dienstzeitstufen in den Gruppen E-L zu verzichten
–        eine Verschlechterung bei der Berechnung des 13. Monatsgehalts
hinzunehmen
–        die Endstufen in den Gehaltsgruppen A und B von der Zustimmung der
Intendantin abhängig zu machen.

Dazu lassen wir uns nicht zwingen! Deshalb haben wir die
Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt! Wir fordern reine Gehalts-
und Honorarhöhungen wie in den anderen ARD-Anstalten.

Nach Jahren magerer Tarifabschlüsse im rbb wollen wir, dass endlich
mehr Geld im Portemonnaie der Kolleginnen und Kollegen ankommt.

–        Wir kämpfen für eine soziale Komponente in Form eines Festbetrags!
–        Wir kämpfen für eine angemessene prozentuale Erhöhung der Gehälter!
–        Wir kämpfen für eine wertgleiche Erhöhung der tatsächlich gezahlten
Honorare für Freie!
–        Wir kämpfen für einen Abschluss, der uns wieder an das ARD-Niveau
angleicht!

Das können wir nur gemeinsam durchsetzen. Am 30.9. endet die
Friedenspflicht, am 1.Oktober darf gestreikt werden.
Darüber wollen wir mit Euch diskutieren ? am

Dienstag, 22.09.2009, um 16:30 Uhr
im ehemaligen inforadio-Pavillon, (FSZ Berlin)

Die Verhandlungskommissionen von ver.di und DJV (Journalistenverband
Berlin-Brandenburg/DJV)
Berlin, 18.09.2009

V.i.S.d.P.:         Dietrich Peters (ver.di Landesbezirk Berlin/Brandenburg)
Michael Rediske ( Journalistenverband Berlin- Brandenburg)
Bernd Träger (DJV Berlin)

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Vergütungsrunde 2009
Informationen zum Streikrecht

1. Das Recht zur Teilnahme an Streiks steht jedem Beschäftigten zu,
Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern gleichermaßen. Deshalb
dürfen alle Beschäftigten streiken, auch die, die nicht
gewerkschaftlich organisiert sind.

2. Auch befristet Beschäftigte, Aushilfen und Freie haben ein
Teilnahmerecht, genauso wie Beschäftigte mit Leitungsaufgaben oder
Leitungsfunktionen.

3. Das Streikrecht endet auch nicht an ?dringenden betrieblichen
Bedürfnissen?. Das
heißt, der Arbeitgeber kann die Teilnahme an Streiks nicht verbieten,
auch nicht in
noch so wichtigen Bereichen oder bei noch so wichtigen Aufgaben.

4. Die einzelnen Streikenden sind geschützt. Arbeitsrechtliche
Sanktionen des Arbeitgebers wegen Streikmaßnahmen sind illegal. Auch
Schikanen oder die Androhung von Konsequenzen, z.B. Abmahnungen oder
Kündigung, sind nicht erlaubt. Allerdings zählt die Zeit der
Arbeitsniederlegung nicht als Arbeitszeit und der Arbeitgeber kann die
ausgefallenen Stunden vom Gehalt abziehen oder gegen Mehrarbeit
verrechnen. Mitglieder erhalten aber bei einem eventuellen
Gehaltsabzug von ihrer Gewerkschaft Streikunterstützung nach den
jeweiligen Richtlinien.

5. Arbeitsniederlegungen sind nur zulässig, wenn eine Gewerkschaft
dazu aufgerufen hat und das Ziel besteht, damit den Abschluss eines
Tarifvertrages zu erreichen.

6. Jeder Warnstreik wird von den Streikleitungen der Gewerkschaften
ausgerufen und beendet. Die Streikleitungen, nicht die Streikenden,
tragen die rechtliche Verantwortung und übernehmen die Haftung, auch
bei Schäden.

7. Die Streikleitung organisiert die Einzelheiten und legt
insbesondere Beginn und Ende der Maßnahmen fest.

Tarifverhandlungen schwierig bis gescheitert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es kommt eine etwas längere Mail, weil wir Euch über zwei Dinge informieren wollen. Die weiteren Verhandlungen über die Mindestbedingungen für die Beschäftigung von Freien und die Tarifverhandlungen über Gehalts- und Honorarerhöhung.

Um beim letzten anzufangen: am Freitag, den 18. September, haben die Gewerkschaften die Gehalts- und Honorartarifverhandlungen im rbb für gescheitert erklärt. Der rbb wollte erst über Kürzungen und schlechtere Bedingungen bei bestimmten Gehältern verhandeln und dann ein Lohnangebot machen. Das haben die Gewerkschaften mit Recht abgelehnt. Was nun kommt, ist klar: der alte Tarifvertrag läuft am 30.September aus, das heißt, an diesem Tag endet die Friedenspflicht. Am 1. Oktober kann im rbb für höhere Honorare und Gehälter gestreikt werden und das dürfen alle Beschäftigten, Freie und Feste.

Am 22.9. wird es um 16.30 Uhr im  ehemaligen Inforadio-Pavillon eine Infoveranstaltung zum weiteren Vorgehen geben. Alle Freien sind selbstverständlich aufgefordert, zu kommen. Wir Freie haben allen Grund, uns an Kampfmaßnahmen zu beteiligen.

Denn auch die Tarifverhandlungen über die Mindestbedingungen sind am Mittwoch, den 16.9., leider nicht recht vorangekommen. Der rbb sollte uns einen Vorschlag mitbringen, wie es künftig mit der so genannten Kappungsgrenze aussehen soll. Es geht um die Bezahlung von Mehrarbeit und von Zuschlägen bei der Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit. Der rbb sah sich nicht in der Lage uns einen Vorschlag zu machen, weil noch nicht klar sei, wie die künftigen Honorare aussehen. Wir sollten nach Meinung des rbb erst die gemeinsamen Honorare verhandeln und dann über Kappungsgrenzen sprechen. Wir sehen das genau anders herum. Wir haben einen Kompromiss vorgeschlagen, über den der rbb bis zum nächsten Termin am 23. Oktober um 12.00 Uhr in Potsdam (Raum 311) nachdenkt. Hauptpunkt ist, dass wir zunächst die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden festlegen wollen und dass Mehrarbeit auch tatsächlich bezahlt wird. Übergangsweise haben wir zudem vorgeschlagen, auch in Berlin
höhere Honorare an Sonn- und Feiertagen zu zahlen. Die freien Kameraleute in Berlin arbeiten ja an Sonntagen derzeit nicht und machen keine Überstunden, das könnten demnächst auch Grafiker und Cutter sowie weitere Gewerke machen.

Wir wollen nicht nur auf die Antwort des rbb warten, sondern schon vorher deutlich machen, dass wir bereit sind, für unsere berechtigten Forderungen zu kämpfen. Die Gelegenheit bietet sich am 1. Oktober!

Und weil es sicher Fragen dazu gibt:
Informationen zum Streikrecht

1. Das Recht zur Teilnahme an Streiks steht jedem Beschäftigten zu,
Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern gleichermaßen. Deshalb dürfen alle
Beschäftigten streiken, auch die, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind.

2. Auch befristet Beschäftigte, Aushilfen und Freie haben ein Teilnahmerecht,
genauso wie Beschäftigte mit Leitungsaufgaben oder Leitungsfunktionen.

3. Das Streikrecht endet auch nicht an „dringenden betrieblichen Bedürfnissen“. Das
heißt, der Arbeitgeber kann die Teilnahme an Streiks nicht verbieten, auch nicht in
noch so wichtigen Bereichen oder bei noch so wichtigen Aufgaben.

4. Die einzelnen Streikenden sind geschützt. Arbeitsrechtliche Sanktionen des
Arbeitgebers wegen Streikmaßnahmen sind illegal. Auch Schikanen oder die
Androhung von Konsequenzen, z.B. Abmahnungen oder Kündigung, sind nicht
erlaubt. Allerdings zählt die Zeit der Arbeitsniederlegung nicht als Arbeitszeit und der
Arbeitgeber kann die ausgefallenen Stunden vom Gehalt abziehen oder gegen
Mehrarbeit verrechnen. Mitglieder erhalten aber bei einem eventuellen Gehaltsabzug
von ihrer Gewerkschaft Streikunterstützung nach den jeweiligen Richtlinien.

5. Arbeitsniederlegungen sind nur zulässig, wenn eine Gewerkschaft dazu
aufgerufen hat und das Ziel besteht, damit den Abschluss eines Tarifvertrages zu
erreichen.

6. Jeder Warnstreik wird von den Streikleitungen der Gewerkschaften ausgerufen
und beendet. Die Streikleitungen, nicht die Streikenden, tragen die rechtliche
Verantwortung und übernehmen die Haftung, auch bei Schäden.

7. Die Streikleitung organisiert die Einzelheiten und legt insbesondere Beginn und
Ende der Maßnahmen fest.

Mit den besten Grüßen,
für die Sprecherinnen

Marika Kavouras

Urheber-Honorarbedingungen: rbb bewegt sich

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt Bewegung in den Verhandlungen über die „Honorarbedingungen für Urheber und Mitwirkende“!

Am 21. August hat der rbb zum ersten Mal signalisiert, dass der besonders umstrittene Online-Zuschlag von derzeit 2,5% nach dem 7. Tag auf den 4,5% angehoben werden könnte. Offen ist allerdings noch, welche Regelung für die ersten 7 Tage gelten soll. Wir fordern weiterhin, dass Urheber und Mitwirkende im rbb nicht schlechter gestellt sein dürfen als in den anderen ARD-Anstalten.

Ob die unterschiedlichen Auffassungen an diesem Punkt überwunden werden können, wollen Gewerkschaften und Geschäftsleitung beim nächsten Termin am 4. November klären. Dann soll es auch um alle anderen strittigen Themen gehen.

Bis dahin bitten wir euch mehr denn je:

Notiert alle eure Beiträge, die online gestellt werden, auch wenn das kürzer als sieben Tage sein sollte. Der rbb hat schon Anfang des Jahres verbindlich zugesagt, dass bei einer Einigung die künftigen Regeln rückwirkend zum 1.1.2009 gelten.

Gruß, Christoph

Verhandlungsstand Mindestbedingungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das wichtigste vorne weg: reguläre Halbtages-Schichten in der Produktion und Redaktion sind vom Tisch.

Der lautstarke Protest von zahlreichen Freien auch bei den Verhandlungen am 21.4. in Potsdam und das deutliche „Nein“ der Gewerkschaften haben gewirkt. Der rbb hat mitbekommen, dass auch am Standort Potsdam die Freien bereit sind, sich für ihre Rechte und gute Arbeitsbedingungen zu engagieren.

Was nun vorliegt,  ist aus Sicht der Gewerkschaften durchaus diskutierbar. Der rbb schlägt vor, in eng begrenzten Fällen die Vor- und Nachbereitungen im Zusammenhang mit Produktionen oder die An- und Abreise mit einem halben Tag zu bezahlen. Die Konditionen sind weiterhin, dass dieser halbe Tag mit 75 Prozent eines Tagessatzes zu bezahlen ist und nur ein halber Prognosetag ist. Die Gewerkschaften würden eine solche Ausnahme-Regelung vereinbaren wollen und zudem erst einmal als Probelauf für ein Jahr mit einem Sonderkündigungsrecht. Das heißt, sollte sich herausstellen, dass eine solche Ausnahmeregelung missbraucht wird, kann sie von den Gewerkschaften gekündigt werden. Wir bitten Euch, das zu diskutieren.

Zu den weiteren Punkten: Noch keine Einigung besteht bei Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Hier will der rbb einen Vorschlag machen und deutete an, dass Nacht- und Sonntagsarbeit höher honoriert werden könnte als reguläre Dienste. Die Gewerkschaften haben darüber hinaus deutlich gemacht, dass ein Arbeitstag acht Stunden sind und alles, was darüber hinaus geht, zu bezahlen ist. Das klingt selbstverständlich, ist es aber am Standort Potsdam nicht. Auch hier scheint der rbb langsam ein Einsehen zu haben,  auch wenn er immer wieder auf seine angespannte Finanzlage hinweist. Insgesamt bewegt sich die Sache langsam in die richtige Richtung. Wir sind deshalb sehr auf die nächsten Verhandlungen am 27. Mai am Standort Berlin gespannt.