Archiv für den Monat: November 2009

Mindestbedingungen: Zwischenlösung gefunden

Gemeinsame Erklärung von ver.di, DJV und rbb

Heute haben wir in den Verhandlungen über die Mindestbedingungen der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Schritt aufeinander zugemacht. Um bestehende Ungerechtigkeiten bei unbezahlter Mehrarbeit und Zuschlägen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen zu mildern, werden wir einen Übergangstarifvertrag schließen. Er soll vom 1. Dezember 2009 befristet bis zum 30. Juni 2010 gelten. Die Eckpunkte sind:

  •  Die Überstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Produktion am Standort Berlin mit einem Tageshonorar von 177,- bis 225,- € werden vergütet.
  • Darüber hinaus erhalten sie einen pauschalen Sonntagszuschlag von 30,- € sowie einen pauschalen Feiertagszuschlag von 50,- €.
  • Bei Abschluss der Vergütungstarifverhandlungen wird der Höchstbetrag von 225,- € entsprechend anpasst.
  • Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Tageshonorar bis 176,- € bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. Ebenso wenig ändern sich die Bedingungen für die Kolleginnen und Kollegen am Standort Potsdam.

Bis zum 30. Juni 2010 wollen wir außerdem eine einheitliche Honorarstruktur für den Bereich Produktion an allen Standorten vereinbaren. Wir streben bis zum 31. Dezember 2010 auch eine Einigung über einen einheitlichen Honorarrahmen Programm an.

Am 1. Dezember 2009 werden wir die Tarifverhandlungen über das Krankentagegeld aufnehmen, um noch vor Auslaufen der derzeitigen Regelung zu einem Ergebnis zu kommen.

Verhandlungskommissionen von ver.di, DJV und rbb

Info Urheber-Honorarbedingungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Mittwoch Vormittag haben die Gewerkschaften mit Vertretern der Geschäftsleitung erneut über die Honorarbedingungen für Urheber verhandelt. Dabei ging es vor allem um die strittigen Onlinezuschläge.

Nachdem der rbb bereits im August signalisiert hatte, im Falle einer Einigung 4,5 Prozent nach dem siebten Tag zu zahlen, haben die Vertreter der Geschäftsleitung nun den Vorschlag gemacht, auch für die ersten sieben Tage 2 Prozent mehr zu zahlen. In diesem Modell würden alle Urheber-Honorare um 2 Prozent angehoben (unabhängig davon, ab sie tatsächlich online gestellt werden). Hinzu käme nach sieben Tagen ein Zuschlag von 2,5 Prozent (insgesamt 4,5 Prozent nach sieben Tagen für diejenigen, deren Werke dann noch online sind).

Wir haben diesen Vorschlag als unzureichend abgelehnt. ARD-Standard ist ein Zuschlag von 4,5 Prozent ab dem ersten Online-Tag. Nach dem rbb-Modell würden aber alle Beiträge, die kürzer als sieben Tage online stehen, nur mit 2 Prozent mehr vergütet!

Nicht nur in der Höhe der Zuschläge liegen wir auseinander. Zwar halten wir den vom rbb vorgeschlagenen Weg mit zeitlich gestaffelten Nutzungs-Stufen für gangbar, diese müssten aber die tatsächliche unterschiedliche Nutzung im Internet annähernd realistisch abbilden und dürften den rbb nicht vom ARD-Standard abkoppeln. Wir haben dem rbb heute ein Modell mit drei Stufen vorgeschlagen:

1. Stufe: 0-7 Tage (Alle Urheber-Honorare werden erhöht, unabhängig, ob sie tatsächlich online gestellt werden. Diese Erhöhung sollte nur geringfügig unter 4,5 Prozent liegen.)

2. Stufe: eine Woche bis einen Monat (Nach sieben Tagen wird ein Zuschlag fällig, der zusammen mit der Erhöhung in Stufe 1 über 4,5 Prozent liegen sollte.)

3. Stufe: länger als einen Monat (Nach einem Monat wird für besonders lange genutzte Beiträge ein weiterer Zuschlag fällig.)

Der rbb hat zugesagt, den Vorschlag bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 13. Januar zu prüfen. Bis dahin bitten wir euch mehr denn je:

Notiert alle eure Beiträge, die online gestellt werden, auch wenn das kürzer als sieben Tage sein sollte. Der rbb hat schon Anfang des Jahres verbindlich zugesagt, dass bei einer Einigung die künftigen Regeln rückwirkend zum 1.1.2009 gelten.

Gruß, Christoph

Info Mindestbedingungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier eine Information von ver.di über die Tarifverhandlungen in Sachen „Mindesbedingungen für Freie“:


Wir brauchen ein Signal – jetzt!

 

Es ist kein Geheimnis: Die Verhandlungen über die „Mindestbedingungen für die Beschäftigung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ scheinen sich zu einer fast never ending story zu entwickeln. Der Grund: Der rbb möchte erst die komplette Überarbeitung des Honorarrahmens abschließen, bevor die Mindestbedingungen in Kraft gesetzt werden.

 

Die Stimmung unter den Freien der Produktion ist – insbesondere am Standort Berlin – explosiv. Die Gründe: Für Mehrarbeit und Sonntagsarbeit bekommen sie aufgrund der Kappungsgrenze keinen Cent Mehrvergütung gezahlt. Jede Stunde, die sie unter der Woche über den 8-Stunden-Tag hinaus arbeiten, bleibt unbezahlt.

 

Die Kolleginnen und Kollegen zeigen deutlich, dass sie bereit sind, für eine Verbesserung ihrer Situation einzustehen und nicht bereit sind, sich weiter hinhalten zu lassen. Seit Wochen verweigern etwa die freien Kameraleute die Sonntagsarbeit – teure externe Teams müssen zugekauft werden.

 

Die Kolleginnen und Kollegen fordern eine (Zwischen-)Lösung – jetzt! – ein Signal des Hauses, dass es der rbb ernst meint mit der mündlichen Zusage, zu einem Abschluss kommen zu wollen.

 

Die bereits zugesagten Regelungen der Mindestbedingungen – auch die Zusage jede über die 8. Stunde hinausgehende Mehrarbeit zu vergüten – will der rbb erst mit Abschluss der Verhandlungen über einen Honorarrahmen tatsächlich umsetzen. Das kann allerdings dauern und empfinden die Kolleginnen und Kollegen als inakzeptabel.

 

Während am Standort Potsdam oder auch in den Redaktionen am Standort Berlin unterschiedlichste Lösungen für die Kolleginnen und Kollegen mit zeitbezogener Vergütung angewendet werden, wenn sie Mehrarbeit oder Sonntagsarbeit leisten, gibt es für die Kolleginnen und Kollegen aus der Produktion keine in zeitlicher Nähe greifbaren Perspektiven, dass sich ihre Situation verbessert.

 

Deswegen haben wir den rbb heute aufgefordert, gemeinsam mit uns eine zeitlich befristete Übergangslösung abzuschließen, die die brennendsten Probleme löst:

·              Vergütung bei Mehrarbeit ab der 9. Stunde

·              Angemessene Bezahlung der Sonntagsarbeit

Einen für den Sender und die Beschäftigten gangbaren Weg sehen wir in einem zeitlich (bis zum Abschluss der Verhandlungen zum Honorarrahmen) befristeten Änderungstarifvertrag der Ziffer 8.1.1. zum „Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte des SFB“ – mit einem klar umrissenen Geltungsbereich für den Standort Berlin.

„Vergütungen und Zuschläge für Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit werden solchen Beschäftigten gezahlt, die eine zeitbezogene Vergütung erhalten.“