Archiv für den Monat: April 2009

Verhandlungsstand Mindestbedingungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das wichtigste vorne weg: reguläre Halbtages-Schichten in der Produktion und Redaktion sind vom Tisch.

Der lautstarke Protest von zahlreichen Freien auch bei den Verhandlungen am 21.4. in Potsdam und das deutliche „Nein“ der Gewerkschaften haben gewirkt. Der rbb hat mitbekommen, dass auch am Standort Potsdam die Freien bereit sind, sich für ihre Rechte und gute Arbeitsbedingungen zu engagieren.

Was nun vorliegt,  ist aus Sicht der Gewerkschaften durchaus diskutierbar. Der rbb schlägt vor, in eng begrenzten Fällen die Vor- und Nachbereitungen im Zusammenhang mit Produktionen oder die An- und Abreise mit einem halben Tag zu bezahlen. Die Konditionen sind weiterhin, dass dieser halbe Tag mit 75 Prozent eines Tagessatzes zu bezahlen ist und nur ein halber Prognosetag ist. Die Gewerkschaften würden eine solche Ausnahme-Regelung vereinbaren wollen und zudem erst einmal als Probelauf für ein Jahr mit einem Sonderkündigungsrecht. Das heißt, sollte sich herausstellen, dass eine solche Ausnahmeregelung missbraucht wird, kann sie von den Gewerkschaften gekündigt werden. Wir bitten Euch, das zu diskutieren.

Zu den weiteren Punkten: Noch keine Einigung besteht bei Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Hier will der rbb einen Vorschlag machen und deutete an, dass Nacht- und Sonntagsarbeit höher honoriert werden könnte als reguläre Dienste. Die Gewerkschaften haben darüber hinaus deutlich gemacht, dass ein Arbeitstag acht Stunden sind und alles, was darüber hinaus geht, zu bezahlen ist. Das klingt selbstverständlich, ist es aber am Standort Potsdam nicht. Auch hier scheint der rbb langsam ein Einsehen zu haben,  auch wenn er immer wieder auf seine angespannte Finanzlage hinweist. Insgesamt bewegt sich die Sache langsam in die richtige Richtung. Wir sind deshalb sehr auf die nächsten Verhandlungen am 27. Mai am Standort Berlin gespannt.

Verhandlungen über Honorarbedingungen fortgesetzt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 14. April haben die Gewerkschaften und die rbb-Geschäftsleitung erneut über die einseitig gesetzten Honorarbedingungen verhandelt. Nennenswerte Fortschritte gibt keine zu vermelden: der rbb „prüft“ weiterhin unsere zahlreichen Einwände gegen die einseitig zum Jahresbeginn in Kraft gesetzten Honorarbedingungen, ohne konkret zu sagen, ob und an welchen Stellen er die Bedingungen ändern will. Wir haben uns auf den 4. Juni vertagt.

Zur Erinnerung: Eigentlich wollten wir bereits bis Ende März ausloten, ob ein Kompromiss möglich ist, so hatten wir es mit dem rbb im Januar vereinbart. Bei einem Scheitern der Verhandlungen wird der Konflikt durch ein  Schlichtungsverfahren (nach UrhG §36 ) entschieden.

Voraussetzung für dieses Verfahren war ein Kompromiss:

  • Zwar bleiben die einseitig erlassenen Honorarbedingungen bis zu einer Einigung in Kraft,
  • im Gegenzug haben die Vertreter des rbb verbindlich zugesagt, dass die künftigen Regeln rückwirkend zum 1.1.2009 gelten werden.

Das bedeutet für die Freien zunächst:

  • Verbesserungen gehen nicht verloren – selbst wenn die Verhandlungen langwierig sein sollten. Das gilt auch für alle, die die einseitigen Honorarbedingungen bereits unterschrieben hatten.
  • Wer feststellt, dass seine Werke online verwendet werden, sollte sich das notieren, auch wenn die Stücke maximal sieben Tage im Netz stehen – wir gehen davon aus, dass dafür nachträglich Honorare fällig werden.
  • Unterschriften sind weiterhin nicht erforderlich, um beim rbb beschäftigt zu werden.

Gruß, Christoph

Appell Wir fordern Krankengeld

Bitte druckt die Unterschriftenliste aus und bringt/schickt sie ins verdi-Büro im HdR, Berlin.

 

Appell der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den deutschen Rundfunkanstalten
und privaten Rundfunksender an die Bundesregierung

Wir fordern Krankengeld für kurzfristig, unständig
und ständig beschäftigte freie Mitarbeiter/innen!

ver.di und DJV fordern:
• Wiedereinführung des gesetzlichen Regelkrankengeldes für gesetzlich Krankenversicherte mit
Leistung ab dem ersten Tag der Krankheit, wie es bis zum 31. Dezember 2008 galt
• Im Falle einer Wiedereinführung erhöhter Beitragssätze, sind die Mehrkosten von dem Arbeit-
/Auftraggeber zu zahlen, der Personen ohne Entgeltfortzahlungsanspruch beschäftigt. Alternativ:
Finanzierung durch eine Lohnfortzahlungsumlage der Beschäftigungsgeber von freien Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern.
• Ergänzung des Geltungsbereichs des Entgeltfortzahlungsgesetzes durch Hereinnahme der arbeitnehmerähnlichen
Personen, zumindest derer, die als solche durch Tarifverträge anerkannt
werden
• Abschaffung oder Änderung der „Wahl“tarifregelungen zum Krankengeld
– Insbesondere radikale Verkürzung der derzeit dreijährigen Bindungsfrist an die Krankenkasse
– Abschaffung jeglicher Karenzzeiten beim Eintritt in Krankenkassen
– „Wahl“tarifkrankengeld braucht klare Regelungen zur Sozial- und Einkommensteuerfreiheit
– Beitragsfreiheit von Krankengeldbeziehern auch für „Wahl“tarife klarstellen
Die komplette Stellungnahme der Gewerkschaften DJV und ver.di findet sich unter
http://tinyurl.com/dzs6y7