Archiv für den Monat: März 2008

Rechte von Freien (die Wichtigsten im Überblick)

Davon abgesehen, dass die Grundrechte und allgemeine Gesetze auch für Freie am rbb gelten, sind vor allem zu nennen die Rechte, die aus den Tarfiverträgen stammen. Der erste gemeinsame Tarifvertrag ist seit 1.1.2008 der für arbeitnehmerähnliche Freie. Seit April 2013 gelten außerdem die „Mindestbedingungen“, im Programm zumindest teilweise.

Urlaubsgeld:
Jeder arbeitnehemähnliche Freie hat Anrecht auf bezahlten Urlaub. (42 Kalendertage). Pro Urlaubstag wird i.d.R. der Vorjahresdurchschnitt gezahlt.

Krankengeld / Schwangerschaft
Ab dem 4. Tag gibt es einen Zuschuss vom Sender, der zusammen mit dem Geld von der Krankenkasse täglich 1/356 des Vorjahreseinkommens beträgt.

Kinderkrankengeld:
Wenn ein Kind krank ist und betreut werden muss, zahlt der Sender eine Art Krankengeld, um den Honorarausfall zu mildern.

Mindesthonorare :
Wenn der Sender mit den Gewerkschaften bestimmte Honorartypen tarifiert hat, darf er nicht weniger für die entsprechende Leistung bezahlen. Das Problem: Viele anfallenden Honorare stehen nicht ausdrücklich im Tarifvertrag, der Sender kann hier nach Gutdünken bezahlen.
Während im April 2013 der Honorrarahmen für den Produktionsbereich in Kraft getreten ist, wird ein Honorarrahmen für die Programme seit Jahren verhandelt.

Achtung! Nie vom Chef einreden lassen, wegen des Tarifes dürfe er kein höheres Honorar vereinbaren. Es sind Mindest-Honorare – höher geht immer!

Ankündigungsfristen:
Will der Sender einen Freien loswerden oder auch seine Arbeit erheblich einschränken, muss er es ihm rechtzeitig ankündigen. Die Fristen reichen von einem Monat bis zu einem Jahr. Hält er sich nicht daran, wird eine Ausgleichszahlung fällig, während der Frist gibt es weiter Anrecht auf Urlaubsgeld und Krankengeld.

Außerdem gibt es Rechte, die aus anderen Verträgen, Gesetzen oder den AGBs des rbb (Honorarbedingungen) kommen:

Wiederholungshonorare:

Müssen aber ausdrücklich vereinbart sein.

Online-Zuschlag:

Anders als bei anderen Sendern besteht der rbb-Onlinezuschlag aus zwei Komponenten:Ein Teil ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Beitrags durch den rbb (pauschal 2,75% des Honorars), ein zweiter Teil wird fällig, wenn ein Werk länger als sieben Tage online genutzt wird (plus weitere 2,75%).

Information:
Wer Stücke herstellt, muss vom Sender erfahren dürfen, wann und in welcher Form sie verwendet wurden. Finanziell wichtig ist das ist für VG Wort, aber auch, um verhindern zu können, dass der Sender Stücke ausschlachtet, etwa, um an Honoraren für Kurzfassungen sparen zu können.

Programmgestaltende Mitarbeiter

„Programmgestaltende Mitarbeiter“, damit sind vor allem Journalisten gemeint, aber auch Cutter, Kameraleute, Regisseure, Musikgestalter…

Nachteil: Sie haben es besonders schwer, sich vor Gericht einzuklagen. Das hat mit der Pressefreiheit zu tun. Die erfordert es nämlich nach Ansicht des BVerfG, dass sich eine Sender leicht von einem Mitarbeiter trennen kann.

Vorteil: Weil das so ist, muss der Sender weniger Angst haben, dass so ein Mitarbeiter sich erfolgreich einklagen kann, deswegen ist die Prognose lockerer als bei anderen freien Mitarbeitern (120 Tage statt 96 Tage).

Wer die Ehre hat, als „programmgestaltend“ behandelt zu werden, entscheidet allerdings einseitig die Geschäftsleitung, und zwar in den Tätigkeitskatalogen der Dienstanweisung für den Einsatz Freier Mitarbeiter/innen beim RBB.

Rahmenvertrag

Der erste Rahmenvertrag fühlt sich vielleicht wie ein Ritterschlag an – endlich gehört man richtig dazu. Letztlich sagt er aber nur eines aus: Der Freie ist kein Fester und soll das auch nie werden. Insofern hat der Freie keinen Vorteil von einem Rahmenvertrag. Er stellt nur in einigen Punkten klar, wie ein Freier behandelt werden muss, damit er nicht mit Festen verwechselt werden kann.

Allerdings ist der Rahmenvertrag die Voraussetzung, dass der Sender einen „Vollzeit“ (über die Prognose hinaus) arbeiten lässt.

Geregelt ist das durch die Dienstanweisung für den Einsatz Freier Mitarbeiter/innen beim RBB.

Verwandt ist die Sondervereinbarung, die für nicht programmgestaltende Freie eingesetzt wird.

Kinderbetreuungszeit

Eine Kinderbetreuungszeit können Eltern nehmen, die zwar nicht arbeiten möchten, aber dennoch ihr Beschäftigungsverhältnis nicht unterbrechen wollen, etwa, weil sie Ansprüche auf ein länger gezahltes Krankengeld nicht verlieren wollen oder die längeren Ankündigungsfristen bei der Beendigung. Kleiner Bonus: Während einer Kinderbetreuungszeit darf der Sender einen nicht beenden.

Achtung, Zwangspause!

Eine Kinderbetreuungszeit ist gerade keine Unterbrechung der Beschäftigung. Wer seine Zwangspause mit der Babypause kombinieren will, darf gerade keine Kinderbetreuungszeit nehmen. Nur dann kann es nach mindestens sechs Monaten Pause mit einem frischen Rahmenvertrag weitergehen.

So steht’s im Tarifvertrag :

6.3

Eine Kinderbetreuungszeit ist gegeben, wenn eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter Angebote des rbb nicht annimmt, um ein eigenes Kind[5] zu betreuen. Zur Wahrung der Rechte aus TZ 6.2, 6.5 und 8.3 hat eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter dem rbb die Kinderbetreuungszeit als Grund für die Ablehnung von gegenwärtigen und künftigen Angeboten des rbb zuvor schriftlich anzuzeigen. Die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungszeit ist grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes und für eine Zeit von bis zu zwölf Monaten möglich. Soweit die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter nachweist, dass eine Elternzeit im Sinne des Bundeselterngeldgesetzes von der Krankenkasse durch Bescheid anerkannt und/oder Elterngeld bewilligt wurde, ist ein Zeitraum auch über zwölf Monate oder über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus für den Gesamtzeitraum der Elternzeit bzw. der Elterngeldbewilligung anzuerkennen. Eine Mitteilung gemäß TZ 6.4 darf der rbb während der Kinderbetreuungszeit nicht aussprechen.

Krankengeld

Das „Krankengeld“ ist korrekterweise eigentlich der „Zuschuss“ des Senders zu den Zahlungen der Krankenkasse: Der Sender stockt damit die Leistungen der Krankenversicherung auf den Durchschnittsverdienst auf.

Der rbb zahlt (auf Antrag!) ab dem 4. Tag bis mindestens zum 39. Tag.

Wer länger dabei ist, bekommt auch länger Geld: nach 5 Jahren: 87 Tage, nach 10 Jahren: 178 Tage.

Achtung:

Um in den Genuss der längeren Zahlungen zu kommen, musst du in allen Beschäftigungsjahren mindestens an 72 Tagen beschäftigt gewesen sein (inklusive Urlaub).

Um auch Zwangspausen-Geschädigten die längeren Zahlungen zu ermöglichen, gibt es den wohl unverständlichsten Tarifvertrag in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Siehe §8 – und bitte die Fußnoten beachten !

Honorare für Redakteure

Wenn ein freier Mitarbeiter im rbb die Arbeit eines Redakteurs erledigt, gibt es dafür höchst unterschiedliche Honorare: zwischen 150 und 250 ist alles möglich. Nicht unbedingt, weil die Arbeit so unterschiedlich wäre, wohl aber, weil in den verschiedenen Abteilungen sehr unterschiedlich gezahlt wird. In den Honorartarifverhandungen geht es darum, einheitliche Honorare zu schaffen.

Fragt sich nur: In welcher Höhe?

Zum Vergleich: Ein fest angestellter Redakteur mit zehn Jahren Berufserfahrung (Stufe 5) bekommt für ein Jahr mit 220 Arbeitstagen (einschließlich Urlaubsgeld und Familienzuschlag für ein Kind)

  • in der Gehaltsstufe D 5: 54.723 Euro. Das entspricht etwa 220 Tagessätzen à 225 Euro plus Urlaubsgeld.
  • in der Gehaltsstufe C 5: 64.057 Euro. Das entspricht etwa 220 Tagessätzen à 260 Euro plus Urlaubsgeld.
  • in der Gehaltsstufe B 5: 75.198 Euro. Das entspricht etwa 220 Tagessätzen à 300 Euro plus Urlaubsgeld

(Stand: Gehaltstabelle Oktober 2012)

Beendigungsfrist

Wer lange dabei ist, soll auch Planungssicherheit haben, wenn er irgendwann nicht mehr dazu gehören soll. Der Sender muss dem Mitarbeiter rechtzeitig Bescheid geben, wenn er nicht mehr oder viel weniger (mindestens 25% weniger als im Vorjahr) beschäftigt werden soll.

  • Nach 5 Beschäftigungsjahren: 3 Monate vorher.
  • Nach 10 Beschäftigungsjahren: 6 Monate vorher.
  • Nach 20 Beschäftigungsjahren: 12 Monate vorher.

Tut er das nicht, muss er dem Mitarbeiter Geld zahlen – pro Monat ein Durchschnittsentgelt des Vorjahres.

Achtung: Für die längeren Fristen muss man mindestens 72 Tage im Jahr beim RBB gearbeitet haben und an mindestens zwei Tagen im Kalenderdritteljahr!

Die zahlreichen Details regelt der Tarifvertrag in § 6.

Arbeitnehmerähnlich

Auch wenn man als Freier aus der Sicht der Arbeitsgerichte gerade kein Arbeitnehmer ist – die Sozialgerichte (bzw. der Gesetzgeber, der sich den § 12a des Tarifvertragsgesetzes augedacht hat) meinen, dass auch Freie soziale Schutzrechte haben, die denen von Arbeitnehmern ähnlich sind. Ergo ist der schutzwürdige Freie „arbeitnehmerähnlich“.

Der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen regelt die Details.

Am wichtigsten:

Arbeitnehmerähnlich ist, wer „wirtschaftlich abhängig“ (Techniker: mehr als die Hälfte, Journalisten: mehr als ein Drittel beim RBB bzw. anderen ARD-Anstalten verdient) und „sozial schutzbedürftig“ ist (mindestens 42 Tage in sechs Monaten arbeitet).

Arbeitnehmerähnliche haben vor allem drei Rechte: Geld für Urlaub, Geld bei Krankheit, Beendigungsfrist.

Daneben gibt es einige Gesetze, die nicht nur für „echte“ Arbeitnehmer gelten, sondern auch für arbeitnehmerähnliche:

Nur für Arbeitnehmer, nicht für Arbeitnehmerähnliche gelten dagegen (leiderleider) u.a: