Zuschläge (SFN-/Mehrarbeit)

Erstmal: Zeitzuschläge gibt es nur für Dienste/Schichten, nicht für Stücke. Selbst dann nicht, wenn für sie zwingend am Sonntag, an Feiertagen oder in der Nacht gearbeitet werden muss. Kleines Trostpflaster für Stückemacher, aber ganz was anderes: Der Online-Zuschlag.

Zweite schlechte Nachricht: Zuschläge gibt es nur bis zu einer (viel zu niedrigen)  Kappungsgrenze. Wer mehr verdient, bekommt keine Zuschläge (und auch die gleistete Mehrarbeit verfällt einfach).

Immerhin:  Zuschläge gibt es

  • bei Mehrarbeit: Überstunden werden Viertelstundengenau abgerechnet und auf der Basis des Tagessatzes bezahlt, darauf kommen noch 25 Prozent Zuschlag.
  • Nachts: 25 Prozent für alle Arbeiten, die zwischen 22 Uhr und 6 Uhr liegen.
  • Sonntags: 50 Prozent
  • an Feiertagen: 100 Prozent

Wenn mehrere Zuschläge zusammenkommen (Ostersonntagnacht z.B.), zählt immer nur der höchste (hier 100 Prozent).