Urlaubsentgelt

Urlaubsentgelt gibt es für alle arbeitnehmerähnlichen Freien. Also: wer im halben Jahr mehr als 42 Tage (übrigens einschließlich Urlaubstage, auch Krankheitstage und Tätigkeiten bei anderen ARD-Sendern) gearbeitet hat, kann (auf Antrag!) Urlaubsentgelt bekommen. Details und Beschränkungen regeln der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen bzw. das Bundesurlaubsgesetz. Unter bestimmten Bedingungen reichen auch 36 Tage.

Die Höhe richtet sich nach dem Vorjahres-Umsatz (pro Urlaubstag ein Durchschnitts-Tagesverdienst, Vorjahres-Einnahmen / 365 Tage  x Urlaubstage = Urlaubsgeld).

Wer denkt: "Ist doch ungerecht, durch 365 zu teilen - das ist doch deutlich weniger als mein normaler Tagessatz!" Das ist zwar richtig, aber dafür gibt es 43 Urlaubstage, was sechs Wochen Jahresurlaub entspricht. Das gleicht sich am Ende aus.

Achtung:

  • Wenn du im Vorjahr nicht beschäftigt warst, berechnet sich der Durchschnittssatz nach den Kalerdertagen seit dem Beginn der Beschäftigung.
  • Urlaub kann auch im nachhinein genommen werden, aber längstens sechs Monate zurück.
  • Wenn das Urlaubsjahr vorbei ist, können die nicht genommenen Urlaubstage höchstens noch bis zum 30. April beantragt und genommen werden (und grundsätzlich nur im neuen Jahr).
  • Wer auch noch bei anderen ARD-Sendern arbeitet (dort aber weniger als 42 Tage pro Halbjahr arbeitet und insofern keinen eigene Urlaubsanspruch hat), verliert seine Tage dort nicht, sondern kann von dort auf Antrag “Urlaubsergänzungsgeld” bekommen. Bitte beachten: Nicht alle Sender haben Kalendertage als Berechnungsgrundlage, zuweilen werden dort nur Werktage  anerkannt.