Mutterschaftsgeld

Zahlt der rbb (auf Antrag!) auch für arbeitnehmerähnliche Mütter, genau genommen einen Zuschuss, ein bisschen so wie beim Krankengeld. (Vgl. 12a-Tarifvertrag 9.1 ff). Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (13 Euro pro Tag) wird aufgestockt, so dass der Tagessatz am Ende dem Durchschnitt der drei Beschäftigungsmonate vor  Beginn der Schutzfrist entspricht. Die gesetzliche Grundlagen finden sich in §§ 19- 20 Mutterschutzgesetz.

Achtung! Ohne Wahlerklärung kein Mutterschaftsgeld!