Kappungsgrenze

Gemein: Zuschläge für Arbeit in der Nacht, an Feiertagen oder Sonntags bzw. für Mehrarbeit gibt es bei den Festen unabhängig vom Einkommen, jedenfalls bis zur Gehaltsgruppe C (SFN-Zuschläge) bzw. D (Mehrarbeit). Bei Freien aber wird das Recht auf Zuschlag "gekappt" - wer einen Tagessatz von mehr als 296 Euro (Stand Oktober 2021) bekommt, bekommt überhaupt keine Zuschläge, die geleistete Mehrarbeit verfällt sogar ersatzlos (anders als bei Festen, die die Stunden auf ihr Arbeitszeitkonto buchen können).

Weitere aktuelle Rechengrößen findet ihr hier.