Folgende Gesetze gelten ausdrücklich nicht nur für “echte” Arbeitnehmer, sondern auch für arbeitnehmerähnliche Personen:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG, alias “Antidiskriminierungsgesetz”)
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsgerichtsgesetz (deswegen sind die Arbeitsgerichte für uns zuständig)
- Pflegezeitgesetz
- Bildungsurlaubsgesetze (für den rbb wird das Berliner Landesgesetz angewendet)
- Bundesurlaubsgesetz (ist aber nicht so wichtig, weil ja der Urlaub bei uns durch den Tarifvertrag geregelt ist)
- Bundesdatenschutzgesetz
- seit 2018 auch das Mutterschutzgesetz, wenn auch nur eingeschränkt. (Schwangere Freie dürfen daher Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit und Überstunden machen)
Nur für Arbeitnehmer, nicht für Arbeitnehmerähnliche gelten dagegen (leiderleider) u.a:
- das Kündigungsschutzgesetz (der einzig wahre Grund, Freie zu beschäftigen)
- das Arbeitszeitgesetz (Acht-Stunden-Tag und Pausen - da haben wir einiges über den Tarifvertrag aufgefangen)
Irgendwie dazwischen sind z.B.
- SGB IX (Schwerbehinderung). Das gilt zwar für schwerbehinderte Menschen und bietet Rechte für "Beschäftigte", aber alle dort geregelten Vorteile am Arbeitsplatz gelten nicht, denn "Arbeitsplätze sind Stellen" - und Stellen haben wir ja gerade nicht.
- Landesgleichstellungsgesetz. Das gilt zwar für Männer und Frauen, aber alle Maßnahmen zur Frauenförderung (Frauenförderplan) haben mit Stellen zu tun.