Gesetze

Folgende Gesetze gelten ausdrücklich nicht nur für “echte” Arbeitnehmer, sondern auch für arbeitnehmerähnliche Personen:

Nur für Arbeitnehmer, nicht für Arbeitnehmerähnliche gelten dagegen (leiderleider) u.a:

Irgendwie dazwischen sind z.B.

  • SGB IX (Schwerbehinderung). Das gilt zwar für schwerbehinderte Menschen und bietet Rechte für "Beschäftigte", aber alle dort geregelten Vorteile am Arbeitsplatz gelten nicht, denn "Arbeitsplätze sind Stellen" - und Stellen haben wir ja gerade nicht.
  • Landesgleichstellungsgesetz. Das gilt zwar für Männer und Frauen, aber alle Maßnahmen zur Frauenförderung (Frauenförderplan) haben mit Stellen zu tun.