Auftragsvergabe

Wann ist ein Auftrag erteilt, ein wirksamer Vertrag mit dem rbb geschlossen? Manchmal ist das schwer zu entscheiden, denn für jedes Stück und jede Schicht wird rechtlich ein eigener Vertrag geschlossen. Aber nur für einen Bruchteil gibt es auch ein Papier, wo oben "Vertrag" steht und unten zwei Unterschriften. Stattdessen sind üblich

  • Dienstpläne (alias Angebotspläne, Besetzungspläne),
  • mündliche Verträge (gerne auf Zuruf), vor allem bei einzelnen Beiträgen.

Mündliche Verträge kann man sich auch schriftlich bestätigen lassen. Weil der rbb nicht gerne seitenlange Verträge formuliert, genügt oft der Dienstplan (bei Schichten) oder die Vergütungsmitteilung (vor allem bei Werken), in Kombination mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Urheber  bzw. Mitwirkende. Wer es konkreter braucht, muss nachfragen, dann gibt es einen "richtigen" Vertrag.

(Vgl. Mindestbedingungen 2ff)