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Donnerstag, 9. September 2010
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Honorartarifverhandlungen gescheitert

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Gewerkschaften haben heute die Gehalts- und  
Honorartarifverhandlungen für gescheitert erklärt. (Nähere  
Informationen dazu im angehängten Flugblatt.)

Die Friedenspflicht endet am 30.09.09., am 1.10. darf gestreikt  
werden. Informationen dazu findet Ihr ebenfalls im Anhang.

Wir laden Euch ein zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag,  
22.09.2009 um 16:30 im Pavillon des ehemaligen inforadios in Berlin,  
um über gemeinsame Aktionen zu diskutieren. Kommt zahlreich!

Mit freundlichen Grüßen

Euer ver.di GVV im rbb.



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Diese Kröte schlucken wir nicht -
Gehalts- und Honorartarifverhandlungen von den Gewerkschaften für  
gescheitert erklärt

Die Geschäftsleitung hat uns heute kein neues Angebot vorgelegt. Im  
Gegenteil: Sie hat Vorbedingungen für die Verhandlungen aufgestellt,  
die für alle Beschäftigten unzumutbar sind.

Mehr Geld soll es erst geben, wenn wir darüber verhandeln
-        auf die Dienstzeitstufen in den Gruppen E-L zu verzichten
-        eine Verschlechterung bei der Berechnung des 13. Monatsgehalts
hinzunehmen
-        die Endstufen in den Gehaltsgruppen A und B von der Zustimmung der  
Intendantin abhängig zu machen.

Dazu lassen wir uns nicht zwingen! Deshalb haben wir die  
Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt! Wir fordern reine Gehalts-  
und Honorarhöhungen wie in den anderen ARD-Anstalten.

Nach Jahren magerer Tarifabschlüsse im rbb wollen wir, dass endlich  
mehr Geld im Portemonnaie der Kolleginnen und Kollegen ankommt.

-        Wir kämpfen für eine soziale Komponente in Form eines Festbetrags!
-        Wir kämpfen für eine angemessene prozentuale Erhöhung der Gehälter!
-        Wir kämpfen für eine wertgleiche Erhöhung der tatsächlich gezahlten  
Honorare für Freie!
-        Wir kämpfen für einen Abschluss, der uns wieder an das ARD-Niveau
angleicht!

Das können wir nur gemeinsam durchsetzen. Am 30.9. endet die  
Friedenspflicht, am 1.Oktober darf gestreikt werden.
Darüber wollen wir mit Euch diskutieren ? am


Dienstag, 22.09.2009, um 16:30 Uhr
im ehemaligen inforadio-Pavillon, (FSZ Berlin)


Die Verhandlungskommissionen von ver.di und DJV (Journalistenverband  
Berlin-Brandenburg/DJV)
Berlin, 18.09.2009

V.i.S.d.P.:         Dietrich Peters (ver.di Landesbezirk Berlin/Brandenburg)
        Michael Rediske ( Journalistenverband Berlin- Brandenburg)
        Bernd Träger (DJV Berlin)


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                                 Vergütungsrunde 2009
      Informationen zum Streikrecht


1. Das Recht zur Teilnahme an Streiks steht jedem Beschäftigten zu,  
Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern gleichermaßen. Deshalb  
dürfen alle Beschäftigten streiken, auch die, die nicht  
gewerkschaftlich organisiert sind.

2. Auch befristet Beschäftigte, Aushilfen und Freie haben ein  
Teilnahmerecht, genauso wie Beschäftigte mit Leitungsaufgaben oder  
Leitungsfunktionen.

3. Das Streikrecht endet auch nicht an ?dringenden betrieblichen  
Bedürfnissen?. Das
heißt, der Arbeitgeber kann die Teilnahme an Streiks nicht verbieten,  
auch nicht in
noch so wichtigen Bereichen oder bei noch so wichtigen Aufgaben.

4. Die einzelnen Streikenden sind geschützt. Arbeitsrechtliche  
Sanktionen des Arbeitgebers wegen Streikmaßnahmen sind illegal. Auch  
Schikanen oder die Androhung von Konsequenzen, z.B. Abmahnungen oder  
Kündigung, sind nicht erlaubt. Allerdings zählt die Zeit der  
Arbeitsniederlegung nicht als Arbeitszeit und der Arbeitgeber kann die  
ausgefallenen Stunden vom Gehalt abziehen oder gegen Mehrarbeit  
verrechnen. Mitglieder erhalten aber bei einem eventuellen  
Gehaltsabzug von ihrer Gewerkschaft Streikunterstützung nach den  
jeweiligen Richtlinien.

5. Arbeitsniederlegungen sind nur zulässig, wenn eine Gewerkschaft  
dazu aufgerufen hat und das Ziel besteht, damit den Abschluss eines  
Tarifvertrages zu erreichen.

6. Jeder Warnstreik wird von den Streikleitungen der Gewerkschaften  
ausgerufen und beendet. Die Streikleitungen, nicht die Streikenden,  
tragen die rechtliche Verantwortung und übernehmen die Haftung, auch  
bei Schäden.

7. Die Streikleitung organisiert die Einzelheiten und legt  
insbesondere Beginn und Ende der Maßnahmen fest.

 

 
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