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Donnerstag, 9. September 2010
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6 Fragen / 6 Antworten

In Intranet wirbt rbb-Personalchefin Sylvie Deléglise derzeit für die neuen Honorarbedingungen. Da die Freienvertreter leider nicht von den Intranet-Mitarbeitern interviewt werden, hier die Antworten auf  die Fragen aus der Sicht von freien Mitarbeitern.

Antworten auf Fragen, die die Intranet-Redaktion den freien Mitarbeitern nicht stellt

Liebe Freie Mitarbeiter, warum brauchen wir neue Honorarbedingungen?

Weil die bestehenden völlig veraltet sind und zwischen Berlin und Brandenburg unterschiedlich sind. Das neue Medium Internet schaffte eine qualitativ komplett neue Situation. Von einer bloßen „Anpassung“ kann daher keine Rede sein. Wir haben 5 lange Jahre vergeblich darüber das Gespräch mit dem rbb gesucht, umsonst. Die technischen Voraussetzungen im Internet bieten so viele neue Chancen, unsere Beiträge zu den Hörern und Zuschauern zu bringen! Natürlich wollen wir zu diesem Zweck dem rbb die Rechte einräumen. Das wirft in den Details aber rechtliche und natürlich auch finanzielle Fragen auf. Wir sollten endlich darüber reden!


Für wen gelten die neuen Regeln?

Sylvie Deléglise schreibt: „Sie gelten für Urheber und Mitwirkende, die schöpferische Leistungen erbringen, etwa Autoren, Komponisten, Schauspieler, Moderatoren und Regisseure.“ Trotzdem haben aber auch freie Mitarbeiter wie Kameramänner – und frauen sowie CutterInnen den Vertrag zur Unterschrift zugeschickt bekommen. Warum? Weil das neue Regelwerk zusätzlich in Mindestbedingungen eingreift, die einer 
tarifvertraglichen Regelung bedürfen. Zum Beispiel betrifft dies das Zustandekommen von Verträgen von Mitwirkenden oder Ausfallhonorierung.

Worauf müssen sich die freien Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nun  einstellen?
Personalchefin Deléglise sagt im Intranet: „Keiner freien Mitarbeiterin und keinem freien Mitarbeiter wird es aufgrund der neuen Honorarbedingungen finanziell schlechter gehen.“ Stimmt das?

Leider nicht. Der RBB betrachtet es schon als einen Fortschritt, dass er für Leistungen, für die er bisher nicht bezahlte am Standort Babelsberg (alt ORB), wie Sylvie Deléglise selbst einräumt, nun ein  paar Brosamen zugesteht. Am Standort Berlin (Alt SFB) dagegen muss der rbb bisher die Online-Rechte bei den Freien einzeln erwerben. Soll ein Beitrag oder Manuskript online gehen, kann der Freie bisher  dafür ein Honorar fordern. Dies würde entfallen, in den allermeisten Fällen (s.u.) ersatzlos! Umgekehrt könnte der rbb künftig von jedem Freien verlangen, mit einem Beitrag auch gleich ein Manuskript  abzuliefern, das online gestellt werden dürfte. Mehr Aufwand für den Freien – aber auf die Honorare, wie sie bisher für vergleichbare Fälle vereinbart werden, hätten Freie künftig keinen Anspruch.
Vor allem die Freien, die auf Mehrfachverwertung angewiesen sind, müssen auch indirekt mit Einbußen rechnen. Denn wenn ein Manuskript, eine Audio- oder Videodatei schon weltweit online steht, kann der 
Freie das Thema schlechter oder gar nicht z.B. an Zeitungen verkaufen. Genauso gefährdet sind dadurch Übernahmen durch andere Rundfunkanstalten, die aber eine wichtige Einnahmequelle für viele 
darstellen. Gar nicht geklärt ist die Frage des Missbrauchs, wie man  verhindern kann, dass sich nun jedermann illegal z.B. bei O-Tönen bedienen kann, die unser eigentliches Kapital darstellen. Deléglise 
verweist hier auf die Möglichkeit redaktioneller Entscheidungen. Wie sie eben schreibt, die Entscheidung liegt dadurch allein bei den Redaktionen und nicht mehr bei den Urhebern.

Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter monieren, dass für die Online-Nutzung weniger gezahlt wird als in anderen ARD-Anstalten.

Die ARD hat den Maßstab für Online-Nutzung längst gesetzt: 4,5 Prozent nach dem Tag nach der Sendung. (Diese 4,5 Prozent galten eigentlich nur für da Online-Stellen von Manuskripten, von Podcasts 
usw. war zu diesem Zeitpunkt noch keine Rede.) Das Niveau gilt bei  allen Anstalten, die Urhebertarifverträge abgeschlossen haben. Das ist nicht toll, aber mehr werden wir kaum fordern können. Wenn der rbb behauptet, er könne sich nur 2,5 Prozent leisten, ist das völliger Quatsch: Niemand zwingt schließlich den rbb, einen Beitrag online zu stellen. Natürlich ist es schade, wenn sich der rbb es nicht leisten kann, viel Geld für Online-Nutzung auszugeben und daher weniger  Beiträge im Web anbieten kann als andere Sender. Es ist sicher keine Schande, arm zu sein. Eine Schande wäre es, wirtschaftlich abhängige Lieferanten zu Dumpingpreisen zu zwingen!

Allerdings will der rbb die Online-Beiträge nur honorieren, wenn sie länger als sieben Tage im Netz stehen. Im neuen Rundfunkänderungs-Staatsvertrag soll aber eine Klausel aufgenommen werden, nach der ARD und ZDF ihre Beiträge nur maximal sieben Tage online stellen dürfen.  Das hieße, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gingen leer aus, oder?

Selbst wenn der Staatsvertrag den Sendern doch noch eine großzügigere Regelung gewährt und Zuschläge in Einzelfällen überhaupt in Frage kämen: Bei der Masse der Beiträge müsste der rbb wohl keinen Cent zahlen. Gerade im aktuellen Bereich kann man davon ausgehen, dass der  rbb die Beiträge höchstens eine knappe Woche online stellt und herausnimmt, bevor Geld fällig wird. Das gibt der rbb indirekt auch recht offen zu: Zusätzliches Geld für die zusätzlichen Online-Rechte plant der Sender  nämlich gar nicht erst ein. Zudem würde dadurch der aktuelle journalistische Beitrag schlechter honoriert als der zeitlose.


Viele freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befürchten, dass sie mit  den neuen Honorarbedingungen jetzt rechtlich voll umfänglich für ihre Beiträge haften müssen. Ist das so?

So steht es jedenfalls in den Honorarbedingungen! Wenn die Personalchefin jetzt im Intranet „garantiert“, dass der rbb (außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) die volle Haftung übernimmt, bedeutet dies, dass der Text dieser schlampig zusammengestellten Honorarbedingungen nicht nur an dieser Stelle geändert werden muss. 
Die Folgen der unausgegorenen Regelung dort kommt inzwischen wohl selbst dem rbb absurd vor: Um sich z.B. sicher vor den Haftungsansprüchen wegen möglichen Persönlichkeitsverletzungen zu schützen, müsste der Freie praktisch zu jedem Beitrag, in dem Personen vorkommen, schriftlich den rbb informieren, dass  Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten.

 
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