am 14. April haben die Gewerkschaften und die rbb-Geschäftsleitung
erneut über die einseitig gesetzten Honorarbedingungen verhandelt. Nennenswerte
Fortschritte gibt keine zu vermelden: der rbb „prüft" weiterhin unsere zahlreichen
Einwände gegen die einseitig zum Jahresbeginn in Kraft gesetzten
Honorarbedingungen, ohne konkret zu sagen, ob und an welchen Stellen er die
Bedingungen ändern will. Wir haben uns auf den 4. Juni vertagt.
Zur Erinnerung: Eigentlich wollten wir bereits bis Ende März
ausloten, ob ein Kompromiss möglich ist, so hatten wir es mit dem rbb im Januar
vereinbart. Bei einem Scheitern der Verhandlungen wird der Konflikt durch ein Schlichtungsverfahren (nach UrhG §36 )
entschieden.
Voraussetzung für dieses Verfahren war ein Kompromiss:
Zwar
bleiben die einseitig erlassenen Honorarbedingungen bis zu einer Einigung
in Kraft,
im
Gegenzug haben die Vertreter des rbb verbindlich zugesagt, dass die
künftigen Regeln rückwirkend zum 1.1.2009 gelten werden.
Das bedeutet für die Freien zunächst:
Verbesserungen
gehen nicht verloren - selbst wenn die Verhandlungen langwierig sein
sollten. Das gilt auch für alle, die die einseitigen Honorarbedingungen
bereits unterschrieben hatten.
Wer
feststellt, dass seine Werke online verwendet werden, sollte sich das notieren,
auch wenn die Stücke maximal sieben Tage im Netz stehen - wir gehen davon
aus, dass dafür nachträglich Honorare fällig werden.
Unterschriften
sind weiterhin nicht erforderlich, um beim rbb beschäftigt zu werden.
Gruß, Christoph
Gemeinsame Information von DJV und ver.di
Berlin, 28. Januar 2009
Durchbruch
im Spitzengespräch
Verhandlungen
über Honorarbedingungen beginnen!
Der rbb hat
sich bereit erklärt, über die Inhalte der einseitig erlassenen
Honorarbedingungen zu verhandeln. Darauf verständigten sich am Mittwoch
Vertreter der rbb-Geschäftsleitung mit den Verhandlungsführern von DJV und
ver.di. Ziel sollen gemeinsame Vergütungsregeln sein, die den Interessen der
Urheber und Mitwirkenden sowie des rbb gerecht werden.
Strittig
sind seit Monaten unter anderem die Höhe des Online-Zuschlags und der
Wiederholungshonorare, aber auch Haftungsfragen und die Übertragung zahlreicher
Rechte, etwa auch bei bisher „unbekannten Nutzungsarten“.
Bis Ende
März wollen der rbb und die Gewerkschaften ausloten, ob eine Verhandlungslösung
realistisch ist. Bei einem Scheitern der Verhandlungen wird der Konflikt durch
ein Schlichtungsverfahren (nach UrhG §36) entschieden.
Voraussetzung
für dieses Verfahren war ein Kompromiss:
Zwar bleiben die einseitig
erlassenen Honorarbedingungen bis zu einer Einigung in Kraft,
im Gegenzug haben die Vertreter
des rbb verbindlich zugesagt, dass die künftigen Regeln rückwirkend zum
1.1.2009 gelten werden.
Das bedeutet
für die Freien zunächst:
Verbesserungen gehen nicht
verloren -
selbst wenn die Verhandlungen langwierig sein sollten. Das gilt auch für
alle, die die einseitigen Honorarbedingungen bereits unterschrieben
hatten.
Unterschriften sind weiterhin
nicht erforderlich, um beim rbb beschäftigt zu werden. Das bekräftigte
Direktor Binder ausdrücklich.
Gemeinsame Information von rbb, ver.di und DJV zum Krankentagegeld
Neue Krankengeldregelung für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Zum
1. Januar 2009 tritt das Wettbewerbsstärkungsgesetz in Kraft. Das
Gesetz hat leider auch zur Folge, dass für die freien Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld der
Krankenkassen entfällt. Der rbb, ver.di und der DJV haben deshalb
gemeinsam eine Lösung gefunden, die die Auswirkungen des Gesetzes für
die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abmildert.
Die neue Krankengeldregelung im Einzelnen:
Wahltarife der Krankenkassen
Bisher
zahlen die gesetzlichen Krankenkassen vom ersten Tag der
Arbeitsunfähigkeit an Krankengeld für maximal 78 Wochen. Der rbb stockt
das Krankengeld vom vierten Krankheitstag an auf. Alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, auf die der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche
Personen (12a-Tarifvertrag) anwendbar ist, erhalten diesen Zuschuss.
Zukünftig
müssen die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Verdienstausfall
im Krankheitsfall gesondert versichern. Die gesetzlichen Krankenkassen
sind verpflichtet, hierfür so genannte Wahltarife anzubieten. Bis zum
heutigen Tage gibt es jedoch nur wenige Angebote der gesetzlichen
Krankenkassen. Die wenigen bekannten Angebote sind sehr teuer.
Zwei
Wochen vor dem Jahreswechsel ist also noch völlig unklar, ob und wie
sich die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankheitsfall
gegen Verdienstausfall absichern können.
Erhöhter Krangeldzuschuss des rbb
Der rbb, ver.di und DJV haben daher im Rahmen der Tarifverhandlungen eine
Übergangslösung
vereinbart. Diese Übergangsregelung schafft Rechtssicherheit, so dass
alle freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Furcht vor etwaigen
massiven Verdienstausfällen im Krankheitsfall ins neue Jahr starten
können.
Die neue Regelung hat eine Laufzeit von einem Jahr und
orientiert sich an der bestehenden Zuschussregelung im
12a-Tarifvertrag. Mitte kommenden Jahres wollen Gewerkschaften und rbb
sie überprüfen und an die dann hoffentlich übersichtlichere Rechts- und
Marktlage anpassen. Sollte sich zwischenzeitlich die Rechtslage erneut
ändern, werden der rbb, ver.di und DJV die Regelung aktualisieren.
Umfasst
sind alle arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.
Ausgeschlossen sind privat Krankenversicherte, die auch bisher schon
gesonderte Krankentagegeldversicherungen abschließen konnten.
Die Leistungen im Krankheitsfall sehen wie folgt aus:
•
Ab dem 4. Krankheitstag bis zum 42. Krankheitstag zahlt der rbb einen
erhöhten Krankengeldzuschuss von 1/365 der Bruttovergütung der letzten
zwölf Kalendermonate vor Beginn der Krankheit, wenn die freie
Mitarbeiterin oder der freie Mitarbeiter kein Krankengeld von seiner
Krankenversicherung erhält.
• Ab dem 43. Krankheitstag gelten die
tariflichen Zuschussregelungen zum Krankengeld. Das heißt, wenn die
freie Mitarbeiterin oder der freie Mitarbeiter Krankengeld von der
Krankenkasse erhält, stockt der rbb diese Leistung mit der Zahlung
eines Zuschusses auf.
Härtefallregelung für Langzeitkranke
Zusätzlich
gibt es eine Härtefallregelung für Langzeitkranke, also diejenigen, die
länger als 42 Tage krank sind und keinen oder keinen zumutbaren
Wahltarif abschließen konnten:
• Weist die freie Mitarbeiterin
oder der freie Mitarbeiter nach, dass die gesetzliche Krankenkasse den
Antrag auf Abschluss eines Wahltarifes abgelehnt hat oder der Wahltarif
unzumutbar teuer ist, wird der erhöhte Zuschuss auch über den 42.
Krankheitstag hinaus gezahlt, maximal 78 Wochen.
• Unzumutbar
teuer ist ein Wahltarif dann, wenn die monatliche Prämie mehr als 1,7 %
der durchschnittlichen monatlichen Bruttovergütung der vergangenen
zwölf Kalendermonate beträgt.
Zahlung bei Schwangerschaft und Erkrankung des Kindes
Auch
werdende Mütter sind von der Zusatzvereinbarung zum Tarifvertrag
umfasst. Der rbb stockt ihr Mutterschaftsgeld auf und zahlt ihnen ab
dem 1. Januar 2009 ebenfalls einen erhöhten Zuschuss je Kalendertag des
Mutterschutzes in Höhe von 1/365 der Bruttovergütung der letzten zwölf
Kalendermonate. Der erhöhte Zuschuss wird nicht gewährt, wenn die
Krankenversicherung Mutterschaftsgeld zahlt. Dann bleibt es beim
regulären Zuschuss des 12a-Tarifvertrages.
Auch bei Erkrankung
eines Kindes wird der erhöhte Zuschuss gezahlt. Für diese Zahlung
gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der bisherigen
Zuschussregelung des 12a-Tarifvertrages.
Fragen zur neuen
Krankengeldregelung beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der HA Personal und die Ansprechpartnerinnen und –partner von ver.di
und DJV.
Informationen zu den Wahltarifen gibt es hoffentlich bald bei den Krankenkassen.
Ultimatum vom Tisch!
Ultimatum vom Tisch!
Auf der Belegschaftsversammlung am Donnerstag, den 6.11. gegen 11.15 Uhr verkündete Hörfunkdirektor Singelnstein auf die Frage, ob das Ultimatum vom Tisch sei - wörtlich:
"Frau Reim hat gesagt es gibt kein Ultimatum, Herr Binder, hat gesagt, niemandem wird wegen der fehlenden Unterschrift die Weiterbeschäftigung ab Januar 2009 verweigert."
Wir nehmen die Geschäftsleitung beim Wort: Ihr könnt in Ruhe die Honorarbedingungen studieren, es gibt keinen Zeitdruck mehr.
Nach wie vor fordern wir die Geschäftsleitung auf, mit den Gewerkschaften unverzüglich Verhandlungen über die Honorarbedingungen aufzunehmen.
Dafür brauchen ver.di und djv eure Unterstützung:
Deshalb unterschreibt die Unterschriftenlisten !
Mit Gruß der Sprecherinnenrat
Der Personalrat informiert
Im Interesse des rbb:
Das Ultimatum an Freie Mitarbeiter/innen muss vom Tisch
Eine Anordnung der Geschäftsleitung hat Unruhe und Zorn im rbb ausgelöst: Freie Mitarbeiter/innen, die über den 31. Dezember 2008 im rbb beschäftigt werden möchten, müssen bis zum 7. November 2008 ihr Einverständnis unter die neuen „Honorarbedingungen für freie Mitarbeiter/innen im rbb“ gesetzt haben.
Wer das nicht tut – dem droht das Aus.
Die neuen „Honorarbedingungen für freie Mitarbeiter/innen“ wurden nicht in Verhandlungen, sondern einseitig durch die Geschäftsleitung festgelegt. Dieses Vorgehen stößt auf Unverständnis und Verbitterung – nicht nur bei den Freien, sondern auch in den Redaktionen.
? Müssen Redakteure/Redakteurinnen künftig „Schwarze Listen“ führen - überprüfen, wer die Honorarbedingungen unterschrieben hat?
? Dürfen die Freien, die nicht unterschrieben haben, nicht mehr beschäftigt werden?
? Sollen tatsächlich unsere freien Mitarbeiter/innen nicht mehr nach ihren journalistischen Kompetenzen ausgesucht werden, sondern danach, ob sie Honorarbestimmungen unterschreiben?
Redakteure/Redakteurinnen fühlen sich in ihrer Programmverantwortung und redaktionellen Freiheit eingeschränkt. Sie müssen schon seit Jahren hinnehmen, dass freie Mitarbeiter/innen nicht mehr auf Reisen geschickt werden können, ihr Spielraum für aufwändige Recherchen immer kleiner geworden ist.
Der Personalrat ist zutiefst darüber beunruhigt, dass das Klima zwischen Festen und Freien aufgrund dieser rigorosen Vorgehensweise der Geschäftsleitung erneut Belastungen ausgesetzt ist. Wir können nur gemeinsam die Programme des rbb in gewohnter Qualität herstellen.
Deshalb fordert der Personalrat die Geschäftsleitung auf:
Weg mit dem Ultimatum!
Setzen Sie sich mit den freien Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, Redaktionen und
Tarifpartnern an den Tisch!