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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
"Wahlerklärung", "Wahltarife" - bei den Freien haben die
Gesetzesänderungen der Bundesregierung zum Krankengeld in diesem Jahr für massive
Verunsicherung gesorgt. Immerhin: Beim rbb konnten wir einen Verlust an
sozialer Sicherheit bisher verhindern, denn vor einem Jahr hatten die
Gewerkschaften mit dem rbb eine Zusatzvereinbarung zum Tarifvertrag getroffen.
Sie stellte sicher, dass gesetzlich Versicherte trotz der Einschnitte bei den
Krankenkassen weiterhin das durch den Tarifvertrag geregelte Krankengeld
bekommen (1/365 der Jahresvergütung). Noch vier Wochen, dann endet diese
Zusatzvereinbarung. Schon vor einem Jahr waren wir übereingekommen, dass sie
durch eine dauerhafte Regelung ersetzt werden soll.
Bis zuletzt waren wir davon ausgegangen, dass auch der rbb
daran interessiert wäre, die soziale Sicherheit der freien Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Krankheitsfall ohne Wenn und Aber zu gewährleisten - schließlich
war die Zusatzvereinbarung genau aus diesem Geist entstanden und hatte sich
bewährt.
Bei der gestrigen Verhandlungsrunde mussten wir allerdings
zur Kenntnis nehmen, dass der rbb keineswegs der Meinung ist, dass kranke freie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin einen uneingeschränkten Anspruch auf
volles Krankengeld behalten sollen.
Das "Angebot" des rbb:
- In den ersten zwei Wochen nach der Krankschreibung gibt es
künftig nur noch 70 Prozent des alten Anspruchs (1/365 pro Tag).
- Ab Woche drei muss der/die Kranke mit einem
selbstgewählten Wahltarif der Krankenkasse auf eigene Kosten abgesichert sein,
sonst zieht der rbb rund 42 Euro pro Tag (den halben AOK-Höchstsatz) vom
bisherigen Krankengeld ab.
Wir haben diesen Vorschlag in aller Deutlichkeit
zurückgewiesen!
Für alle Arbeitnehmerähnlichen würde er einen drastischen
Einschnitt in die bisherigen Leistungen bedeuten. Während kranke
Festangestellte selbstverständlich sechs Wochen lang den vollen Lohn weiter erhalten,
müssten sich Freie durch den Abschluss eines Wahltarifs auf eigene Kosten die
Fortzahlung sichern. Im Extremfall würde der Vorschlag dazu führen, dass
Geringverdiener (bis ca. 15.000 Euro) ohne Wahltarif ab der dritten Woche gar
kein Krankengeld bekommen würden!
Unsere Position: Alle gesetzlich Versicherten müssen weiterhin
einen hundertprozentigen Krankengeld-Anspruch auf 1/365 der Jahresvergütung
haben - vom ersten Krankheitstag an und selbstverständlich ohne Zwang, einen
privat finanzierten Wahltarif abzuschließen.
Wir erkennen durchaus an, dass der rbb durch die
Gesetzesänderung zusätzlich belastet wird. Er muss seitdem (wie für seine
festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) in den ersten sechs Wochen das
Krankengeld für Freie ohne Hilfe der Krankenkassen aufbringen. Wir haben
angeboten, zügig über Lösungsmöglichkeiten zu verhandeln, der rbb hat
zugesichert, unseren Vorschlag intern zu prüfen.
Die nächsten Verhandlungen finden am 14. und 15.
Dezember statt. Bitte merkt euch diese Termine vor. Wir bitten euch um
Unterstützung. Die
Zeit drängt.
Eure Verhandlungskommission
Marika Kavouras, Jürgen Schäfer (ver.di) - Christoph
Reinhardt, Michael Hirschler (DJV)
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