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Liebe Leute,
heute bekommt ihr eine etwas längere Mail. Aber es ist ja
auch einiges los im rbb:
Die Geschäftsleitung droht
Freien mit Beschäftigungsstopp
Am vergangenen Donnerstag unterbrachen die
Verhandlungskommissionen von ver.di und DJV aus Protest gegen die Behandlung
der Freien die Tarifverhandlungen zur Arbeitszeit der Festangestellten.
FESTE
solidarisieren sich mit FREIEN
Am
Mittwoch, den 22.10.2008 findet
um 17.30 Uhr in Berlin eine Protestveranstaltung von DJV und ver.di zu
den geplanten Honorarbedingungen für UrheberInnen und Mitwirkende statt. Für
Eure Fragen stehen Tarifexperten der Gewerkschaften zur Verfügung.
Der
rbb lehnt es nach wie vor ab, die Rechte von UrheberInnen und Mitwirkenden
tarifvertraglich zu regeln. Im Gegensatz zu anderen ARD-Anstalten sowie
Deutschlandfunk und Deutschlandradio diktiert der rbb seine schlechten
Bedingungen. Diese betreffen freie AutorInnen, ReporterInnen, Kameraleute,
CutterInnen, GrafikerInnen, KomponistenInnen, Regisseur
Innen und ModeratorenInnen sowie alle an Produktionen Mitwirkenden. Den freien
Kolleginnen und Kollegen wurde eine ultimative Aufforderung zugestellt, die
neuen Honorarbedingungen bis zum 7. November zu unterschreiben. Andernfalls
würden sie ab 01.01.2009 keine Aufträge mehr bekommen.
Lasst Euch nicht
erpressen!
Unsere
Forderungen sind:
Das Ultimatum der Geschäftsleitung muss vom Tisch.
Die Geschäftsleitung muss unverzüglich Verhandlungen
mit den freien Kolleginnen und Kollegen und den Gewerkschaften aufnehmen.
Ver.di
und DJV rufen alle Freien und Festen auf, mit ihrer Unterschrift gegen dieses
Vorgehen der Geschäftsleitung zu protestieren und gemeinsame Aktionen zu
entwickeln.
Ein erster Blick zeigt: Diese Bedingungen sind
schlechter, als fast alle bisher in der ARD bzw. DLF und DeutschlandradioKultur
geltenden Regelwerke.
Zum
Beispiel:
1.
Der RBB will für die Online-Nutzung in den ersten 7 Tagen nichts bezahlen. Der
mickrige Honorarzuschlag von 2,5 % soll
für eine Rund Um Nutzung ab dem 8. Tag gezahlt werden. Die tarifvertraglich geregelten
Bedingungen in anderen Sender sehen eine zusätzliche Vergütung von 4,5% nach
Ablauf des auf die Sendung folgenden Tages vor.
Allerdings
ist im 12. Rundfunkstaatsänderungsvertrag, der im Oktober beraten werden soll,
nur eine Sieben-Tage- Nutzung vorgesehen (7-Days Catch up) . Dies hieße, der
RBB zahlt gar nichts. Insofern ist es auch konsequent, dass die Online-Nutzung
im Wirtschaftsplan 2009 nicht auftaucht - nicht etatisiert - wie die
Geschäftsleitung es nennt.
2.
Der RBB will die freien Kolleginnen und Kollegen nahezu uneingeschränkt haften
lassen. Die tarifvertraglich geregelten Bedingungen beschränkten bisher die
Haftung bei der Verletzung der Rechte Dritter in weiten Teilen auf grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz.
3.
Der RBB will die Frist verlängern, in der Sendungen (z.B. 30 Minuten oder 60
Minuten Feature) honorarfrei wiederholt werden können von 24 Stunden nach der
Erstsendung auf 28 Tage nach Erstsendung. Die 24 Stunden Regelung ist in allen anderen ARD-Anstalten nach wie
vor in Kraft. Nur der rbb verlangt von den UrheberInnen ein Sonderopfer.
Darüber
hinaus greift das neue Regelwerk in Mindestbedingungen ein, die einer
tarifvertraglichen Regelung bedürfen. Zum Beispiel betrifft dies das
Zustandekommen von Verträgen von Mitwirkenden oder Ausfallhonorierung.
Generell
bedeuten die neuen Bedingungen mehr Pflichten, weniger Rechte und noch weniger
Geld für alle freien UrheberInnen und Mitwirkende.
Ein Mittel, um unseren Unmut
zu äußern: die Unterschriftensammlung. Druckt sie aus, hängt sie aus
Die
Unterzeichnenden fordern:
Das
Ultimatum der Geschäftsleitung, die Honorarbedingungen für Urheber
und Mitwirkende bis zum 07.11. zu unterschreiben, muss vom Tisch.
Die
Geschäftsleitung hat unverzüglich Verhandlungen mit den freien Kolleginnen und
Kollegen und den Gewerkschaften aufzunehmen.
Bitte schnellstmöglich an das
ver.di-Senderverbandbüro senden.
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