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ver.di DJV
Offener Brief
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Herrn Direktor für Recht und
Unternehmensentwicklung
Dr. Reinhart Binder
Masurenallee 8 – 14
14057 Berlin
Berlin, 26. September 2008
Honorarbedingungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Aufforderung zur Aufnahme von Tarifverhandlungen
Sehr geehrter Herr Dr. Binder,
Sie haben den Herren Nies (ver.di) und Pöppelmann (DJV), am 5. September 2008 die vom RBB einseitig verfassten Honorarbedingungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überreicht. Sie betonten dabei, dass die ohne Absprache mit den Gewerkschaften erlassenen Honorarbedingungen keinen Affront gegen die Ge-werkschaften darstellen sollen. Der RBB sähe sich nicht in der Lage, die Urheber-bedingungen für die Autoren und Mitwirkenden zu verhandeln.
Herr Pöppelmann und Herr Nies hatten bereits am 5. September deutlich gemacht, dass die einseitige Formulierung von Honorarbedingungen bei uns nicht auf Zu-stimmung stoßen wird. Mit dieser Vorgehensweise verstößt der RBB gegen seine eigene Zusage, die Urheberbedingungen tarifvertraglich zu regeln. Zudem enthal-ten die Honorarbedingungen Materien, über die bereits konkrete Verhandlungen mit uns geführt wurden.
Entscheidend ist, dass die vom RBB erlassenen Honorarbedingungen die freien Kolleginnen und Kollegen des RBB gegenüber anderen ARD-Anstalten benachteili-gen. Im Vergleich zu den vorliegenden, tarifvertraglich geregelten Honorarbedin-gungen anderer ARD-Anstalten stellen die vom RBB einseitig erlassenen die schlechtesten dar. Zur Verdeutlichung führen wir einige Punkte an:
1. Der RBB will für die Online-Nutzung nur 2,5% Honorarzuschlag für eine Nut-zung nach Ablauf von sieben Tagen zahlen. Die tarifvertraglich geregelten Bedingungen sehen eine zusätzliche Vergütung von 4,5% nach Ablauf des auf die Sendung folgenden Tages vor.
2. Der RBB will die freien Kolleginnen und Kollegen nahezu uneingeschränkt haften lassen. Die tarifvertraglich geregelten Bedingungen beschränken die Haftung in weiten Teilen auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
3. Der RBB will Wiederholungsvergütungen in anderen Programmen des RBB erst für Wiederholungen vier Wochen nach der Erstnutzung zahlen. Beim WDR fallen diese Vergütungen bereits nach einem Tag an.
Gern nennen wir Ihnen weitere Beispiele. Mittlerweile häufen sich beim DJV und bei ver.di Anfragen und Beschwerden wegen der vom RBB an freie Mitarbeiter ver-sandten Honorarbedingungen. Insbesondere wird kritisiert, dass der RBB anstelle der zugesagten tariflichen Regelung nunmehr die Konditionen auf dem soeben nur beispielhaft dargestellten schlechteren Niveau einseitig bestimmen will.
Wir fordern den RBB auf, unverzüglich mit uns in Verhandlungen über die Honorar-bedingungen einzutreten und die Anwendung der Bedingungen bis zum Abschluss der Verhandlungen – für die wir gern eine zeitliche Begrenzung vereinbaren können – auszusetzen. Wir dürfen daran erinnern, dass es der RBB war, der sich nach der letzten Tarifverhandlungsrunde für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Februar dieses Jahres wieder melden wollte. Leider war vom RBB fast ein Dreivierteljahr lang nichts zu hören - bis zum einseitigen Erlass der Honorarbedingungen.
Mit freundlichen Grüßen
Benno H. Pöppelmann Wolfgang Schimmel
- Justiziar - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Deutscher Journalisten-Verband Königstraße 10A, 70173 Stuttgart
Schiffbauerdamm 40, Pressehaus 2107,
10117 Berlin
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