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Donnerstag, 9. September 2010
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Tipp für Eltern
Der neue Tarifvertrag für Freie ist gerade rechtzeitig zur Erkältungssaison in Kraft getreten: Eltern können seit neuestem Krankengeld bekommen, wenn sie ihr Kind pflegen müssen. Bitte nutzt diese Verbesserung des Tarifvertrages - und macht Kollegen auf die neue Regelung aufmerksam.


 
Neuer Tarifvertrag
Wie in unserer letzten Mail bereits erwähnt, wird zum 1.1.2008 der neue Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen (12a) in Kraft treten. Er löst die bisherigen Tarifverträge von ORB und SFB ab und regelt den sozialen Schutz regelmäßiger freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (alle, die Anspruch auf Urlaubsgeld haben).
 
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