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Erklärung zu den Prognosegrenzen
Erklärung zu den Prognosegrenzen


Mit Wirkung ab 01. Januar 2008 erhöht der rbb die Prognosegrenze für nicht Programm gestaltende freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 90 auf 96 Tage pro Jahr. Dazu wird
§ 6 Abs. 1 der Dienstanweisung für den Einsatz freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Fassung vom 28. November 2003 wie folgt geändert:


§ 6 Prognosegrenzen
Die allgemeine Prognosegrenze erlaubt folgenden Beschäftigungsumfang:
(1) Freie Mitarbeiter/innen mit Tätigkeitsmerkmalen des Katalogs 1 dürfen im Durchschnitt an höchstens 10 Tagen je Monat für den RBB tätig werden (maximal 120 Tage im Beschäftigungsjahr).
Freie Mitarbeiter/innen mit Tätigkeitsmerkmalen des Katalogs 3 dürfen im Durchschnitt an höchstens 8 Tagen je Monat für den RBB tätig werden (maximal 96 Tage im Beschäftigungsjahr).
Für freie Mitarbeiter/innen mit Tätigkeitsmerkmalen des Katalogs 2 gilt - je nach Entscheidung im Einzelfall- die Regelung des Abs. 1 oder des Abs. 2.

Im Zweifel ist die Obergrenze von 8 Tagen einzuhalten oder eine Entscheidung im Verständigungsverfahren herbeizuführen.


Im Rahmen der Jahresgrenze kann bei entsprechendem programmlichen Bedarf die monatliche Prognosegrenze auch überschritten werden. § 6 Abs. 2 der Dienstanweisung für den Einsatz freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Fassung vom 28. November 2003 bleibt davon unberührt.

Der rbb wird die neue Regelung im Intranet veröffentlichen und seine Führungskräfte ausführlich darüber informieren.


Berlin, 17.12.2007
gez. Dr. R. Binder
H. Brandstäter
 
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