Verhandlungen über Honorarbedingungen erfolgreich abgeschlossen!
Dienstag, 18. Januar 2011
Im Dezember müssten alle Urheber
und Mitwirkende eine ordentliche Summe auf dem Konto vorgefunden haben: die für
zwei Jahre ausstehenden Onlinezuschläge, mindestens 2,75 Prozent der
angefallenen Honorare.
Inzwischen haben wir auch ganz
offiziell die schwierigen Verhandlungen um die Honorarbedingungen abgeschlossen
und freuen uns, euch fast zweieinhalb
Jahre nach unseren ersten Protesten die wichtigsten Änderungen vorzustellen:
Der rbb wollte ursprünglich…
Wir haben durchgesetzt:
Online-Nutzung bis zu
sieben Tage gratis
2,75 % Zuschlag
pauschal für jedes Werk, sogar unabhängig von der tatsächlichen Online-Nutzung
Online-Zuschlag nach
sieben Tagen:2,5 %
5,25 % (2,75 % plus 2,5 % bei längerer Nutzung)
… an den Wiederholungshonoraren
sparen (etwa nur bei Wiederholungen vier
Wochen nach der Erstausstrahlung zahlen)
Es gelten die ARD-üblichen
Regelungen nach dem mdr-Tarifvertrag(etwa Honorar für Wiederholungen nach dem dritten Tag).
… unbefristete exklusive Nutzung als Regelfall
… nach bestimmten Fristen
können wir die Werke auch wieder
selbst verwerten
… die Kolleginnen und
Kollegen fast uneingeschränkt haften
lassen
Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
… das Risiko bei möglichen
Persönlichkeitsverletzungen in der
Regel auf Mitarbeiter abwälzen
Nur noch nicht offensichtliche Probleme mit
den Persönlichkeitsrechten Dritter müssen dem rbb ausdrücklich mitgeteilt
werden.
… sich sogar heute noch unbekannte Nutzungen für die
Zukunft sichern
Die Rechte bleiben beim Urheber. Sollte der sich mit dem rbb nicht
einigen, kann er sein Werk auch durch andere nutzen lassen.
Bei aller Freude über die
hart erkämpften Fortschritte – unser Erfolg ist nur relativ. Wir haben die
schlimmsten Folgen verhindert und uns lediglich das erstritten, was an anderen
Anstalten seit Jahren üblich ist.
Um Missverständnissen
vorzubeugen: Die Urheberbedingungen sind immer noch die einseitigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des rbb, kein Tarifvertrag! Wir haben dem rbb lediglich
die Zusage abgerungen, in Zukunft Tarifverhandlungen aufzunehmen (nachdem wir
mit dem Honorarrahmen fertig sind). Bis dahin akzeptieren wir das Erreichte als
Zwischenlösung.
Wir danken allen, die den
dreisten Versuch des rbb, uns unserer Rechte zu berauben, verhindert haben.
Nach den mutigen Kolleginnen und Kollegen, die trotz Rauswurf-Drohungen die vom
rbb diktierten Urheberbedingungen nicht unterschrieben und Widerstand geleistet
haben, waren das vor allem die beiden Verhandlungsführer und
Urheberrechtsexperten der Gewerkschaften, Benno Pöppelmann (DJV) und Wolfgang
Schimmel (ver.di). Ohne das Knowhow, Engagement und Geschick der beiden hätten
wir den rbb wohl nicht ernsthaft in Bedrängnis bringen können.
Eine Bitte noch: Prüft die
Abrechnungen über die Onlinezuschläge bitte genau – und sagt uns Bescheid, wenn
sich Unstimmigkeiten nicht in der Redaktion klären lassen.
Euer Verhandlungsteam
Marika Kavouras, Tomas
Fitzel und Christoph Reinhardt
Durchbruch beim Online-Zuschlag – Mehr Geld für Urheber und Mitwirkende
Donnerstag, 9. September 2010
Der rbb und die
Gewerkschaften haben sich nach rund 20monatigen Verhandlungen auf ein neues
System beim Online-Zuschlag geeinigt. Anders als bei anderen Sendern hat die
Regelung zwei Komponenten – ein Teil ist unabhängig von der tatsächlichen
Nutzung des Beitrags durch den rbb, ein zweiter Teil wird fällig, wenn ein Werk
länger als sieben Tage online genutzt wird.
Der genaue Text der
Vereinbarung muss noch abgestimmt werden, hier die Eckpunkte:
Auf alle Leistungen von Urhebern und Mitwirkenden wird ein Zuschlag von
2,75 Prozent des Honorars fällig – unabhängig, ob das Werk tatsächlich online
gestellt wird. (Beispiel: Bei einer Leistung, die mit 100 Euro honoriert wird,
zahlt der rbb2,75 Euro zusätzlich.)
Urheber-Honorare erkennt man in der Honorarabrechnung in der Spalte Vertragsart
(„VA“) an der Abkürzung UV, Mitwirkenden-Honorare an dem Abkürzung MV.
Bei allen Werken, die
länger als sieben Tage online sind, wird ein weiterer Zuschlag von 2,5 Prozent
des Honorars fällig.(Beispiel: Bleibt
der 100-Euro-Beitrag längerals eine
Woche online, zahlt der rbb 5,25 Euro mehr).
Diese Regelung gilt
rückwirkend ab dem 1. Januar 2009, erstmalig regulär abgerechnet werden wird
aber erst ab dem 1. Dezember 2010. Um die fällige Nachzahlung zu vereinfachen
und Komplikationen zu vermeiden, haben wir folgendes vereinbart:
Die Summe aller Zuschläge
aus dem Jahr 2009 und der Zuschläge aus den Monaten Januar bis November 2010
wird am 1. Dezember abgerechnet und mit der ersten Abschlagzahlung im Dezember
ausgezahlt. (Beispiel: Wem im Jahr 2009 Zuschläge von 600 Euro entgangen sind
und in den ersten 11 Monaten 2010 500 Euro, findet auf der
Dezember-Honorarabrechnung am 1.12. 1100 Euro zusätzlich. Steuern und
Sozialabgaben werden im Dezember fällig.)
Diese Nachzahlung wird
nicht berücksichtigt, wenn es um die Handhabung des 12a-Tarifvertrages geht,
der u.a. Urlaubs- und Krankengeld regelt. D.h.: weder kann die nachträgliche Nachzahlung
dazu führen, dass jemand „nachträglich“ über die Beitragsbemessungsgrenze
rutscht und somit das Anrecht auf Urlaubs- und Krankengeld verliert. Allerdings
wirkt sich die Nachzahlung auch nicht auf die Höhe des Urlaubs- oder
Krankengeldes aus.
Alle Zuschläge werden den einzelnen Honoraren
zugeordnet. D.h., dass es im Dezember für alle Betroffenen eine umfangreiche
Aufstellung aller Urheber- und Mitwirkenden-Honorare der Jahre 2009 und 2010
gibt.
Da es möglich ist, dass der
rbb in der Vergangenheit nicht alle Leistungen von Urhebern und Mitwirkenden
auch als solche in der Honorarabrechnung erfasst hat, prüft der rbb derzeit, wo
trotz fehlender UV/MV-Vermerke die Zuschläge fällig werden müssen.
Bitte prüft
das auch selbst. Betroffen sind vermutlich vor allem Tages-Honorare, die als
„redaktionelle Mitarbeit“ ohne MV-Vermerk verbucht wurden, bei denen aber Werke
entstanden sind. Faustregel: Zuschlagspflichtig sind typischerweise alle
Honorare, die fürs Stückemachen gezahlt werden. Nicht zuschlagpflichtig sind
typischerweise Tätigkeiten, bei denen keine Beiträge entstehen (Planung,
Ablaufredaktion, reine Recherchen, Assistenzen).
Bei Fragen könnt ihr Euch an
Marika Kavouras, Tomas Fitzel und Christoph Reinhardt wenden - bzw. an
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Hororarerhöhungen
Montag, 1. März 2010
Liebe Kolleginenn und Kollegen,
uns wird berichtet, dass die Hororarerhöhungen für Freie nicht wie im
Tarifvertrag vereinbart in allen Bereichen und an alle Freie
weitergegeben werden. Wir haben Informationen, dass es im Haus Listen
gibt, in denen festgehalten wird, welche Bereiche/Redaktionen die
Honorarerhöhungen nicht weitergeben wollen.
Deshalb folgende Bitte an Euch: Kontrolliert bitte Eure Abrechnungen
und teilt uns bitte schnellstmöglich mit, wenn bei Euch die
Honorarerhöhungen nicht weitergegeben werden. Gut wäre es, die
Tätigkeit und zuständige Redaktion/Bereich zu erfahren.