rbbpro.de
Neuigkeiten
Dienstag, 7. Februar 2012
Menü
Neuigkeiten
Über rbbpro
Frei von A bis Z
Kontakt
Statut
Impressum
Archiv
Neuigkeiten
Verhandlungen über Honorarbedingungen erfolgreich abgeschlossen!
Dienstag, 18. Januar 2011

Im Dezember müssten alle Urheber und Mitwirkende eine ordentliche Summe auf dem Konto vorgefunden haben: die für zwei Jahre ausstehenden Onlinezuschläge, mindestens 2,75 Prozent der angefallenen Honorare.

Inzwischen haben wir auch ganz offiziell die schwierigen Verhandlungen um die Honorarbedingungen abgeschlossen und freuen uns, euch  fast zweieinhalb Jahre nach unseren ersten Protesten die wichtigsten Änderungen vorzustellen:

Der rbb wollte ursprünglich…

Wir haben durchgesetzt:

Online-Nutzung bis zu sieben Tage gratis

2,75 % Zuschlag pauschal für jedes Werk, sogar unabhängig von der tatsächlichen Online-Nutzung

Online-Zuschlag nach sieben Tagen:  2,5 %

5,25 %  (2,75 % plus 2,5 % bei längerer Nutzung)

… an den Wiederholungshonoraren sparen (etwa nur bei Wiederholungen vier Wochen nach der Erstausstrahlung zahlen)

Es gelten die ARD-üblichen Regelungen nach dem mdr-Tarifvertrag   (etwa Honorar für Wiederholungen nach dem dritten Tag).

unbefristete exklusive Nutzung als Regelfall

… nach bestimmten Fristen können wir die Werke auch wieder selbst verwerten

… die Kolleginnen und Kollegen fast uneingeschränkt haften lassen

Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

… das Risiko bei möglichen Persönlichkeitsverletzungen in der Regel auf Mitarbeiter abwälzen

Nur noch nicht offensichtliche Probleme mit den Persönlichkeitsrechten Dritter müssen dem rbb ausdrücklich mitgeteilt werden.

… sich sogar heute noch unbekannte Nutzungen für die Zukunft sichern

Die Rechte bleiben beim Urheber. Sollte der sich mit dem rbb nicht einigen, kann er sein Werk auch durch andere nutzen lassen.

 

Bei aller Freude über die hart erkämpften Fortschritte – unser Erfolg ist nur relativ. Wir haben die schlimmsten Folgen verhindert und uns lediglich das erstritten, was an anderen Anstalten seit Jahren üblich ist.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Urheberbedingungen sind immer noch die einseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des rbb, kein Tarifvertrag! Wir haben dem rbb lediglich die Zusage abgerungen, in Zukunft Tarifverhandlungen aufzunehmen (nachdem wir mit dem Honorarrahmen fertig sind). Bis dahin akzeptieren wir das Erreichte als Zwischenlösung.

Wir danken allen, die den dreisten Versuch des rbb, uns unserer Rechte zu berauben, verhindert haben. Nach den mutigen Kolleginnen und Kollegen, die trotz Rauswurf-Drohungen die vom rbb diktierten Urheberbedingungen nicht unterschrieben und Widerstand geleistet haben, waren das vor allem die beiden Verhandlungsführer und Urheberrechtsexperten der Gewerkschaften, Benno Pöppelmann (DJV) und Wolfgang Schimmel (ver.di). Ohne das Knowhow, Engagement und Geschick der beiden hätten wir den rbb wohl nicht ernsthaft in Bedrängnis bringen können.

Eine Bitte noch: Prüft die Abrechnungen über die Onlinezuschläge bitte genau – und sagt uns Bescheid, wenn sich Unstimmigkeiten nicht in der Redaktion klären lassen.

Euer Verhandlungsteam

Marika Kavouras, Tomas Fitzel und Christoph Reinhardt

 
Durchbruch beim Online-Zuschlag – Mehr Geld für Urheber und Mitwirkende
Donnerstag, 9. September 2010

Der rbb und die Gewerkschaften haben sich nach rund 20monatigen Verhandlungen auf ein neues System beim Online-Zuschlag geeinigt. Anders als bei anderen Sendern hat die Regelung zwei Komponenten – ein Teil ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Beitrags durch den rbb, ein zweiter Teil wird fällig, wenn ein Werk länger als sieben Tage online genutzt wird.

Der genaue Text der Vereinbarung muss noch abgestimmt werden, hier die Eckpunkte:

  • Auf alle Leistungen von Urhebern und Mitwirkenden wird ein Zuschlag von 2,75 Prozent des Honorars fällig – unabhängig, ob das Werk tatsächlich online gestellt wird. (Beispiel: Bei einer Leistung, die mit 100 Euro honoriert wird, zahlt der rbb  2,75 Euro zusätzlich.) Urheber-Honorare erkennt man in der Honorarabrechnung in der Spalte Vertragsart („VA“) an der Abkürzung UV, Mitwirkenden-Honorare an dem Abkürzung MV.
  • Bei allen Werken, die länger als sieben Tage online sind, wird ein weiterer Zuschlag von 2,5 Prozent des Honorars fällig.  (Beispiel: Bleibt der 100-Euro-Beitrag länger  als eine Woche online, zahlt der rbb 5,25 Euro mehr).

 

Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2009, erstmalig regulär abgerechnet werden wird aber erst ab dem 1. Dezember 2010. Um die fällige Nachzahlung zu vereinfachen und Komplikationen zu vermeiden, haben wir folgendes vereinbart:

  • Die Summe aller Zuschläge aus dem Jahr 2009 und der Zuschläge aus den Monaten Januar bis November 2010 wird am 1. Dezember abgerechnet und mit der ersten Abschlagzahlung im Dezember ausgezahlt. (Beispiel: Wem im Jahr 2009 Zuschläge von 600 Euro entgangen sind und in den ersten 11 Monaten 2010 500 Euro, findet auf der Dezember-Honorarabrechnung am 1.12. 1100 Euro zusätzlich. Steuern und Sozialabgaben werden im Dezember fällig.)
  • Diese Nachzahlung wird nicht berücksichtigt, wenn es um die Handhabung des 12a-Tarifvertrages geht, der u.a. Urlaubs- und Krankengeld regelt. D.h.: weder kann die nachträgliche Nachzahlung dazu führen, dass jemand „nachträglich“ über die Beitragsbemessungsgrenze rutscht und somit das Anrecht auf Urlaubs- und Krankengeld verliert. Allerdings wirkt sich die Nachzahlung auch nicht auf die Höhe des Urlaubs- oder Krankengeldes aus.
  • Alle Zuschläge werden den einzelnen Honoraren zugeordnet. D.h., dass es im Dezember für alle Betroffenen eine umfangreiche Aufstellung aller Urheber- und Mitwirkenden-Honorare der Jahre 2009 und 2010 gibt.

 

Da es möglich ist, dass der rbb in der Vergangenheit nicht alle Leistungen von Urhebern und Mitwirkenden auch als solche in der Honorarabrechnung erfasst hat, prüft der rbb derzeit, wo trotz fehlender UV/MV-Vermerke die Zuschläge fällig werden müssen.

Bitte prüft das auch selbst. Betroffen sind vermutlich vor allem Tages-Honorare, die als „redaktionelle Mitarbeit“ ohne MV-Vermerk verbucht wurden, bei denen aber Werke entstanden sind. Faustregel: Zuschlagspflichtig sind typischerweise alle Honorare, die fürs Stückemachen gezahlt werden. Nicht zuschlagpflichtig sind typischerweise Tätigkeiten, bei denen keine Beiträge entstehen (Planung, Ablaufredaktion, reine Recherchen, Assistenzen).

Bei Fragen könnt ihr Euch an Marika Kavouras, Tomas Fitzel und Christoph Reinhardt wenden - bzw. an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, du musst Javascript aktivieren, damit du sie sehen kannst .

 
Hororarerhöhungen
Montag, 1. März 2010

Liebe Kolleginenn und Kollegen,

uns wird berichtet, dass die Hororarerhöhungen für Freie nicht wie im Tarifvertrag vereinbart in allen Bereichen und an alle Freie weitergegeben werden. Wir haben Informationen, dass es im Haus Listen gibt, in denen festgehalten wird, welche Bereiche/Redaktionen die Honorarerhöhungen nicht weitergeben wollen.

Deshalb folgende Bitte an Euch: Kontrolliert bitte Eure Abrechnungen und teilt uns bitte schnellstmöglich mit, wenn bei Euch die Honorarerhöhungen nicht weitergegeben werden. Gut wäre es, die Tätigkeit und zuständige Redaktion/Bereich zu erfahren.

Herzliche Grüße,
euere Sprecherinnen

 
Neue Texte
© 2012 rbbpro.de
Joomla! is Free Software released under the GNU/GPL License.